Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0234/2015  

 
 
Betreff: Beschluss zum Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB mit der Bezeichnung "1. Änderung B-Plan Innenstadt"
1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken
2. Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
12.11.2015 
11. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
18.11.2015 
9. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
04.12.2015 
8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
abwägung 1. änderung innenstadt
satzungsbeschluss innenstadt
Lageplan 1. Änderung B-Plan Innenstadt

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.

 

  1. die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB mit der Bezeichnung 1. Änderung B-Plan Innenstadt

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

 

im Osten:              Von der westlichen Grenze der berliner Straße sowie von der westlichen

                            Grenze der Flurstücke 175 und 185, Flur 16, Gemarkung Forst.

im Süden:              Von der nördlichen Grenze der Flurstücke 543, 685, 444, 158/11 (Teil­-

                            abschnitt), Flur 18, Gemarkung Forst, sowie der südlichen Straßen-

                            begrenzungslinie der Hermannstraße

im Westen:              Von der östlichen Straßenbegrenzungslinie der Bahnhofstraße

im Norden:              Von der Blumenstraße und in einem Teilbereich von der nördlichen

                            Straßenbegrenzungslinie der Cottbuser Straße

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.


Erläuterungen:

 

Der Bebauungsplan Innenstadt ist mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz) vom 14.07.2006 rechtskräftig geworden.

 

Am 05.12.2014 wurde in der Stadtverordnetenversammlung ein Beschluss zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB mit der Bezeichnung 1. Änderung B-Plan Innenstadt gefasst, zugleich am selben Tag ein Beschluss zur Offenlegung. Grund hierfür war, dass sich seit dem Jahr der Inkraft­setzung ein Änderungsbedarf im Hinblick auf die Zweckbindung der neu gestalteten Freiflächen, bei den Geschossigkeiten, den Geschossflächenzahlen sowie bei Hinweisen zum Abfallrecht ergeben hat.

 

Planungsgrundlage sollte hierbei ein Bebauungsplan der Innenentwicklung i.S.d. § 13 BauGB sein. Der Bebauungsplan der Innenentwicklung darf gemäß § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB nur aufgestellt werden, wenn in ihm eine zussige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung oder eine Größe der Grundfläche festgesetzt wird von insgesamt 20.000 m² und weniger als 70.000 m², wenn aufgrund einer überschlägigen Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 dieses Gesetzes genannten Kriterien die Einschätzung erlangt wird, dass der Bebauungsplan keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Abs. 4 Satz 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären (Vorprüfung des Einzelfalls).

 

Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB mit Schriftsatz vom 05.01.2015 am Verfahren beteiligt. Eine Offenlegung des Bebauungsplanes erfolgte im Zeitraum vom 03.08.2015 bis einschließ­lich 04.09.2015.

 

Die Abwägung der Stellungnahmen von berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.


Anlagen:

 

Anlage 1               Stellungnahmen von berührten Behörden und sonstigen Trägern

                            öffentlicher Belange

Anlage 2               Satzungsbeschluss

Anlage 3               Lageplan

 

                           

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 abwägung 1. änderung innenstadt (164 KB)    
Anlage 2 2 satzungsbeschluss innenstadt (40 KB)    
Anlage 3 3 Lageplan 1. Änderung B-Plan Innenstadt (347 KB)