Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Auf Nachfrage erläutert Herr Dr. Kaiser kurz die angestrebte Verfahrensweise. Ziel ist, dass die zur Verfügung stehende Summe im Bereich der Sportförderung jährlich komplett als „Kopfpauschale“ also Betrag geteilt durch Anzahl der anrechenbaren Kinder je antragstellendem Sportverein verausgabt wird. Eine entsprechend veränderte Vergaberichtlinie wird noch in diesem Jahr zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) die Änderung der Förderpauschale nach § 3 Absatz 2 der „Richtlinie zur Förderung des Kinder- und Jugendsports in der Stadt Forst (Lausitz)“ (Beschluss-Nr. SVV/0140/2015 vom 10. Juli 2015) in Höhe von 30,00 Euro auf 39,00 Euro pro anrechenbares Kind für das Förderjahr 2016 zur Vergabe der Sportfördermittel an eingetragene gemeinnützige Sportvereine entsprechend Anlage 1 zu beschließen und die Verwaltung mit der Erarbeitung einer flexiblen Anpassungsregelung in der Richtlinie ab dem Förderjahr 2017 zur jährlichen Festsetzung der Förderpauschale nach § 3 Absatz 2 der genannten Richtlinie mit dem Ziel der Ausschöpfung der Sportfördermittel zu beauftragen.
Abstimmung Stadtverordnete:6/0/0 Abstimmung Sachkundige Einwohner:2/0/0 |
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