Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Burchardt möchte wissen, an welche weiteren „Bedingungen“ die Bedarfszuweisung vom Land geknüpft war. Herr Handreck antwortet, dass folgende Auflagen benannt wurden: Anhebung Grundsteuer A und B; Überprüfung der Sondernutzungssatzung, Überprüfung der Straßenreinigung und Winterdienst. Die Fraktionsvorsitzenden wurden - wie in den Erläuterungen vermerkt - mehrfach in das Verfahren einbezogen. Herr Burchardt findet es nicht in Ordnung, dass das Land in Entscheidungen von Stadtverordnetenversammlungen „eingreift“ und damit in die Selbstverwaltung. Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) ab 2017 hier: Erhöhung Grundsteuer A von 310 auf 316 v.H. und Grundsteuer B von 400 auf 405 v.H. zu beschließen.
Abstimmung Stadtverordnete:3/0/3 Abstimmung Sachkundige Einwohner:2/0/0
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