Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Änderung der Förderpauschale nach § 3 Absatz 2 der „Richtlinie zur Förderung des Kinder- und Jugendsports in der Stadt Forst (Lausitz)“ (Beschluss-Nr. SVV/0140/2015 vom 10. Juli 2015) in Höhe von 30,00 Euro auf 39,00 Euro pro anrechenbares Kind für das Förderjahr 2016 zur Vergabe der Sportfördermittel an eingetragene gemeinnützige Sportvereine entsprechend Anlage 1 und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung einer flexiblen Anpassungsregelung in der Richtlinie ab dem Förderjahr 2017 zur jährlichen Festsetzung der Förderpauschale nach § 3 Absatz 2 der genannten Richtlinie mit dem Ziel der Ausschöpfung der Sportfördermittel.
Abstimmungsergebnis: 23/0/1, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||