Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Zuber erläutert die Beschlussvorlage. Der Tourismusverband NL wurde gegründet, um die überregionalen Tourismusanforderungen zu gewährleisten. Mitglied waren viele Gemeinden in Südbrandenburg. Es entwickelte sich eine Tendenz, aus dem Verein auszutreten und einen eigenen Tourismusverband zu bilden (Tourismusverband Seenland), ohne die nördlichen Gemeinden. Daraus entstand die Frage nach Auflösung oder Weiterführung des Tourismusverbandes. Die Entscheidung fiel für das Weiterführen. In der Stadtverordnetenversammlung wurde beschlossen, dass die Stadt Forst (Lausitz) Mitglied wird. Weitere Mitglieder sind der Landkreis SPN als Hauptgeldgeber, die Stadt Guben, die Gemeinde Schenkendöbern und das Amt Döbern-Land. Wie jeder Verein, der von Kommunen getragen wird, fällt auch dieses Gebilde unter das EU-Beihilferecht und spezielle Regelungen müssen beachtet werden (ohne Weiteres kein Geld an Dritte zur Aufgabenerledigung). Grundsätzlich entsteht die Frage, ob ein Privater die Leistung nach Ausschreibung durchführen kann und dafür Geld bekommt oder durch Zusammenschluss von Kommunen das Geld für die Aufgabenrealisierung zur Verfügung gestellt wird. Der Tourismusverband Spreewald wird z. B. privat betrieben, jedoch werden die meisten Tourismusverbände durch die öffentliche Hand getragen. Dazu gehören der Tourismusverband NL und auch die Euroregion Spree-Neiße-Bober, für die es zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls eine Beschlussvorlage geben wird. Die Vorteile eines Privaten, indem er als Verein etabliert und von der öffentlichen Hand genutzt wird, sind staatliche Mittel, die geprüft werden müssen, damit es nach EU-Recht keine Wettbewerbsverfälschung gibt, sondern alle die Möglichkeit haben, öffentliche Aufträge und Mittel zu erhalten, um Dienstleistungen zu erbringen. Davon macht man die Ausnahme, indem ohne Ausschreibung mit dem Konstrukt des Vereins gearbeitet wird und die öffentlichen Gelder dorthin fließen. Möglich ist dies, wenn der öffentliche Auftraggeber dieses Gebilde „betraut“. Dazu bedarf es eines „Betrauungsaktes“ für die Beihilfen. Im Jahr werden 71.885 Euro Mitgliedsbeiträge gezahlt, berechnet auf 3 Steuerjahre 215.000 Euro, und somit wird der Schwellenwert überschritten. Nach der rechtlichen Prüfung des Landkreises ergibt sich ein vereinfachtes Verfahren, bei dem jeder öffentliche Träger einen Betrauungsakt erwirken muss. Herr Zuber geht noch auf einzelne Paragrafen des als Anlage beigefügten Betrauungsaktes ein. Die Mitgliedsbeiträge werden entsprechend der Satzung berechnet, das bedeutet für die Mitgliedsgemeinden 0,30 Euro pro Einwohner (für die Stadt Forst in diesem Jahr 5.800 Euro).
Die Fragen der Stadtverordneten werden in der Sitzung beantwortet.
Abstimmung Stadtverordnete:12/0/1 Abstimmung Sachkundige Einwohner:11/0/0
Ende der gemeinsamen Sitzung: 20 Uhr |
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