Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Neufassung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung)  

 
 
20. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 13.02.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:40
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0378/2016 Neufassung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Przychodzki, Frank
Federführend:Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Porczio, Simone

Herr Geigk möchte wissen, weshalb sich hier manche Positionen um 100 % erhöhen. Herr Przychodzki verweist auf die Erläuterungen in der Beschlussvorlage. Die Mengenanteile haben sich verändert, entsprechend ist das Ergebnis der Ausschreibung zum Einsammeln und Entsorgen. Eine weitere Frage lautet, ob die Bürger gezwungen sind, diese Firma zu nutzen. Herr Handreck beantwortet diese Frage mit ja unter dem Hinweis auf den Anschluss- und Benutzungszwang. Herr Kolm fühlt sich als Bürger in seinen Rechten beschnitten, wenn er diesen einen Entsorger nehmen muss. Herr Przychodzki erklärt, dass das Prozedere sich nicht geändert habe, die Formulierung in der Satzung lediglich deutlicher erfolgte. Herr Bischoff findet es positiv, dass eine neue Satzung erlassen wird und keine Änderungssatzung, weil es so für die Bürger wesentlich einfacher zu verstehen sei.


Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung empfiehlt der

Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) die Neufassung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung) entsprechend Anlage 1 zu beschließen.

 

 

 

 


Abstimmung Stadtverordnete:5/0/1

Abstimmung Sachkundige Einwohner:5/0/1