Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Frau Korittke informierte über die zwischenzeitlichen Aktivitäten. Die SPD-Fraktion und die FDP-Fraktion stellten einen gemeinsamen Änderungsantrag:
„Im Beschlussvorschlag soll der Punkt 2 d wie folgt geändert werden: An der Ostseite ist die im Wettbewerb ausgewiesene Wasserfläche wieder Bestandteil der bestehenden Zielplanung, um dem Charakter der Grünen Mitte eine entsprechende Aufwertung zu geben. In dem bestehenden Gesamtziel soll eine Wasserfläche verankert sein.
Weiterhin soll der Punkt 2 f wie folgt geändert werden: In der Zielplanung vom Planungsbüro SINAI sollte die bereits vrhandene Planung mit Wasserfläche weiteren Bestand haben.
Begründung: Nachdem verschiedene Wettbewerbe für das Areal um die Kirche, die in den 90iger und Anfang der zweitausender Jahre auf die Bebauung ausgelegt waren und sich als nicht realisierbar herausstellten, musste nach neuen Wegen gesucht werden. Während die FWG mbH 2013 mit dem Abriss an der Marktsüdseite begann, verfolgte die FWO eG noch das Ziel des Teilrückbaus. Mit der Insolvenz der FWO rG und dedm Erwerb der Vermögensgegenstände der Genossenschaft war der Weg frei für eine Gesamtbetrachtung des Areals zwischen Kirche und Mühlgrabenbzw. zwischen der Straße Am Haag im Süden und über die Mühlenstraße hinweg bis zum Mühlgraben, der auch hier im Norden wie auch im Osten die Grenze bildete. Nach Abstimmung mit dem Präsidenten der Architektenkammer und dem Lehrstuhl Städtebau der BTU wurde die Idee der „Grünen Mitte“ geboren, die letztendlich auch vom Landesamt Bauen und Verkehr und damit dem damaligen Bauministerium als förderfähige, tragbare Lösung angesehen wurde. Im Rahmen eines von der FWG mbH durchgehührten Realisierungswettbewerbes sollte die optimale Variante für diese extrem schwierige städtebauliche Situation gefunden werden. Das Thema Wasser spielte nicht nur beim Siegerentwurf eine tragende Rolle, wurde dort aber nach Auffassung der Juroren am besten umgesetzt. Mit der Zuschlagserteilung wurde der Wettbewerb ab 2013 in den Teilbereichen 1 Nord und Süd, 2.3 und 4.3. umgesetzt. Die weitere Realisierung endete aus bekannten Gründen mit dem Abschluss der vorgenannten Teilbereiche im Februar 2015.“
Abstimmung zum Antrag der SPD-Fraktion: 8/15/2, der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt
Beschlussvorschlag:
a) Die erfolgte Entwicklung der Nordseite wird beibehalten und in den Realisierungswettbewerb „Grüne Mitte“ integriert. Nach Abriss der Mühlenstraße 8 bis 16 wird diese Fläche entsprechend des Wettbewerbskonzeptes gestaltet. b) Die bauliche Entwicklung des Südrandes bis zur Einmündung vor dem Platanenhain wird erfolgen. Die Fläche steht kurzfristig für eine 3- bis 4-geschossige Bebauung zur Verfügung. Die Vermarktung dieses Areals ist unter Einbeziehung von Vermarktungsspezialisten gemeinsam mit der FWG mbH durchzuführen. Dabei ist die konkrete Nutzung nachfrageorientiert festzulegen. c) Für die neu abzustimmende Zielplanung ist das Areal an der Südseite in Richtung Mühlgraben in zwei Varianten, mit und ohne Bebauung, darzustellen. d) An der Ostseite ist die im Realisierungswettbewerb ausgewiesene Wasserfläche nicht mehr Inhalt der neuen Zielplanung. Um den Charakter der Grünen Mitte weiter zu erhalten, soll eine Überarbeitung der Planung erfolgen mit dem Ziel, den Mühlgraben in Szene zu setzen und eine attraktiv gestaltete öffentliche Grünanlage, welche einer zukünftigen möglichen Bebauung Raum lässt, vorzusehen. Dabei soll eine vielseitige „Grüne Mitte“ entstehen. In dem neuen Gesamtziel soll der Platanenhain verankert sein. e) Das Gesamtkonzept ist unter den Grundsatz der öffentlichen Nutzung zu stellen. f) Das Planungsbüro SINAI soll unter diesen Eckpunkten eine neue Zielplanung vorlegen. Die Zielplanung ist der Stadtverordnetenversammlung zur Bestätigung vorzulegen und in das Zustimmungsverfahren mit dem MIL einzureichen. g) Im INSEK sind bis zur Vorlage der neuen Planungsunterlage o.g. Eckpunkte verbal zu verankern, um die Genehmigungsfähigkeit des INSEK herzustellen.
Abstimmungsergebnis: 13/11/1, mit Mehrheit, lt. Beschlussvorlage angenommen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||