Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - 1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB mit der Bezeichnung "Fotovoltaikanlagen In den Hainen" 2. Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 mit der Bezeichnung "Fotovoltaikanlagen In den Hainen"  

 
 
17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 18
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 12.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 17:32
Raum: Ratssaal
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0413/2017 1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB mit der Bezeichnung "Fotovoltaikanlagen In den Hainen"
2. Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 mit der Bezeichnung "Fotovoltaikanlagen In den Hainen"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines Verfahrens zur Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB mit der Bezeichnung „Fotovoltaikanlagen In den Hainen“. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 21, Flur 10, Gemarkung Forst (Lausitz), mit Ausnahme eines 10 m breiten Streifens am Mühlgraben.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB mit der Bezeichnung „Fotovoltaikanlagen In den Hainen“. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 21, Flur 10, Gemarkung Forst (Lausitz), mit Ausnahme eines 10 m breiten Streifens am Mühlgraben.

 


Abstimmungsergebnis: 24/0/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen