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Beschlussvorschlag: - Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines Verfahrens zur Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB mit der Bezeichnung „Fotovoltaikanlagen In den Hainen“. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 21, Flur 10, Gemarkung Forst (Lausitz), mit Ausnahme eines 10 m breiten Streifens am Mühlgraben.
- Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB mit der Bezeichnung „Fotovoltaikanlagen In den Hainen“. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 21, Flur 10, Gemarkung Forst (Lausitz), mit Ausnahme eines 10 m breiten Streifens am Mühlgraben.
Abstimmungsergebnis: 24/0/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen
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