Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - 1. Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung eines einfachen Textbebauungsplanes mit der Bezeichnung "Einzelhandel - Nördliche Spremberger Straße" auf der Grundlage des § 9 Abs. 2a BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB 2. Beschluss zur Offenlegung des Entwurfs des einfachen Textbebauungsplanes mit der Bezeichnung "Einzelhandel - Nördliche Spremberger Straße" gemäß § 3 (2) BauGB  

 
 
17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 19
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 12.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 17:32
Raum: Ratssaal
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0415/2017 1. Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung eines einfachen Textbebauungsplanes mit der Bezeichnung "Einzelhandel - Nördliche Spremberger Straße" auf der Grundlage des § 9 Abs. 2a BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
2. Beschluss zur Offenlegung des Entwurfs des einfachen Textbebauungsplanes mit der Bezeichnung "Einzelhandel - Nördliche Spremberger Straße" gemäß § 3 (2) BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Rennhak
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des einfachen Textbebauungsplanes „Einzelhandel rdliche Spremberger Straße“ auf der Grundlage des § 9 Abs. 2a BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1) zu entnehmen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke gemäß der in Anlage 2 enthaltenen Flurstücksliste.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, den Entwurf des als Anlage 4 beigefügten Textbebauungsplanes „Einzelhandel rdliche Spremberger Straße“ in der Fassung vom 15.03.2017, bestehend aus den textlichen Festsetzungen und der Planzeichnung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Dem Entwurf der Begründung zum vorgenannten Bebauungsplan in der Fassung vom 15.03.2017 wird zugestimmt.

 

Die Anlagen 1 4 sind Bestandteil des Beschlusses.

 


Abstimmungsergebnis: 18/4/3, mit Mehrheit, lt. Beschlussvorlage angenommen