Auszug - 1. Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung eines einfachen Textbebauungsplanes mit der Bezeichnung "Einzelhandel - Nördliche Spremberger Straße" auf der Grundlage des § 9 Abs. 2a BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
2. Beschluss zur Offenlegung des Entwurfs des einfachen Textbebauungsplanes mit der Bezeichnung "Einzelhandel - Nördliche Spremberger Straße" gemäß § 3 (2) BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des einfachen Textbebauungsplanes „Einzelhandel – Nördliche Spremberger Straße“ auf der Grundlage des § 9 Abs. 2a BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1) zu entnehmen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke gemäß der in Anlage 2 enthaltenen Flurstücksliste.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, den Entwurf des als Anlage 4 beigefügten Textbebauungsplanes „Einzelhandel – Nördliche Spremberger Straße“ in der Fassung vom 15.03.2017, bestehend aus den textlichen Festsetzungen und der Planzeichnung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Dem Entwurf der Begründung zum vorgenannten Bebauungsplan in der Fassung vom 15.03.2017 wird zugestimmt.
Die Anlagen 1 – 4 sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: 18/4/3, mit Mehrheit, lt. Beschlussvorlage angenommen