Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an Straßen der Stadt Forst (Lausitz) (Sondernutzungsgebührensatzung)  

 
 
22. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 26.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 19:40
Raum: Sitzungsraum L203
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0462/2017 Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an Straßen der Stadt Forst (Lausitz) (Sondernutzungsgebührensatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Herr Kockott
Federführend:Zentrale Vergabestelle Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Herr Landow verweist auf den von der SPD-Fraktion im Ausschuss für Bau und Planung gestellten Änderungsantrag bezüglich Erweiterung § 5 Abs. 2.

 

Herr Kockott verliest den Antrag. Der Antrag liegt den Ausschussmitgliedern nicht schriftlich vor. Sie verzichten auf die angebotene Verteilung von Antragskopien. Herr Bischoff betont, dass seine Fraktion den Änderungsantrag weiter fassen würde. Eine entsprechende Formulierung erfolgt bis zur Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses. Auf Nachfrage teilt Herr Kockott mit, dass in den Jahren 2011 bzw. 2012 17.000 bzw. 18.000 Euro Einnahmen auf der Grundlage der Sondernutzungsgebührensatzung erzielt wurden.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung Stadt Forst (Lausitz)

 

  1. die vorgebrachten Anregungen und Bedenken zur Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an Straßen in der Stadt Forst (Lausitz) (Sondernutzungsgebührensatzung) entsprechend Anlage 1.0.

 

  1. aufgrund der §§ 18 Abs. 1 und 21 Abs. 1 des Brandenburgischen Straßengesetzes die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an Straßen in der Stadt Forst (Lausitz) (Sondernutzungsgebührensatzung) entsprechend Anlage 2.

 

einschließlich der von der SPD-Fraktion beantragten Änderungen zu beschließen.

 

Die Satzung giltr alle dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze sowie Ortsdurchfahrten im Zuge der Bundes-, Landes und Kreisstraßen im Gebiet der Stadt Forst (Lausitz). Zu den Straßen gehören die im § 2 Abs. 2 des Brandenburgischen Straßengesetzes sowie in § 1 Abs. 4 des Fernstraßengesetzes definierten Bestandteile des Straßenkörpers, der Luftraum über dem Straßenkörper, das Zubehör und die Nebenanlagen.

 

Die Anlagen 1.0 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.

 


Abstimmung Stadtverordnete:5/0/2

Abstimmung Sachkundige Einwohner:4/0/2