Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt:
Die Satzung gilt für alle dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze sowie Ortsdurchfahrten im Zuge der Bundes-, Landes und Kreisstraßen im Gebiet der Stadt Forst (Lausitz). Zu den Straßen gehören die im § 2 Abs. 2 des Brandenburgischen Straßengesetzes sowie in § 1 Abs. 4 des Fernstraßengesetzes definierten Bestandteile des Straßenkörpers, der Luftraum über dem Straßenkörper, das Zubehör und die Nebenanlagen.
Die Anlagen 1.0 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmung zu Pkt. 1: 24/0/1, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen Abstimmung zu Pkt. 2: 24/0/1, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen |
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