Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Frau Korittke führte aus, dass es sich um eine einfache Änderung der Satzung handelt. Es wurde lediglich eine Regelung festgeschrieben für Grundstücke, die eine gemeinsame Anschlussleitung haben.
Herr Paeschke fragte zur Satzung insgesamt an, warum es bei der Erneuerung von Abwasserleitungen und Hausanschlussleitungen zu erheblichen Preisunterschieden für die Grundstückseigentümer kommt. Wenn die Straßenmitte als Berechnungsgrundlage angenommen wird, sollten gleiche Preise erreicht werden. Warum gibt es unter diesen Bedingungen immer noch extreme Abweichungen?
Frau Korittke führte dazu aus, dass die Mittenregelungen nur für die erstmalige Herstellung eines Kanals angewendet wird. Bei Änderungen oder Neuverlegung einer GAL werden die tatsächlichen Kosten berechnet. Bis zum Haupt- und Wirtschaftsausschuss wird dieser Sachverhalt entsprechend den Rechtsgrundlagen nochmals geprüft und aufgeklärt.
Herr Lindner wies darauf hin, dass sich die Abstimmung nur auf die Änderungssatzung bezieht. Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 6/0/1 Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 6/0/1 |
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