Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Haushaltssatzung / Haushaltsplan 2019 Information des Fachbereiches Stadtentwicklung  

 
 
35. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bau und Planung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 17.01.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:35
Raum: Sitzungsraum L203
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0648/2018 Haushaltssatzung / Haushaltsplan 2019
Information des Fachbereiches Stadtentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Frau Geisler
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Herr Handreck informierte die Ausschussmitglieder einleitend, dass es sich um den neunten doppischen Haushalt mit Stand vom 20.11.2018 handelt. Der Haushalt war in den letzten 25 Jahren immer genehmigungspflichtig. Wir haben ihn aber immer beschlossen bekommen. Es handelt sich um einen Haushalt mit Haushaltssicherungskonzept. Dabei ist die Gewerbesteuer das größte Problem.

 

Anschließend informierte Frau Geisler die Ausschussmitglieder über die Vorlage.

 

Herr Stenzel kritisierte, dass das Kinder- und Jugendzentrum Gubener Straße 10 über 5 Jahre als Baumaßnahme enthalten ist. In den Beratungen mit den Jugendlichen gab es hierzu klare Aussagen. Sollte dies so umgesetzt werden, wird es in der Stadtverordnetenversammlung einen Antrag auf Änderung geben.

 

Frau Korittke führte dazu aus, dass seitens der Stadt Forst (Lausitz) nicht so eine lange Bauzeit angedacht ist. Sie wies jedoch darauf hin, dass der, der das Geld gibt auch das Sagen hat. Es handelt sich um eine Förderung über SIQ mit einer Gesamtsumme von 1,6 Mio EUR. Der Zuwendungsbescheid ist Ende des Jahres 2018 eingegangen. Darin ist enthalten, in welchen Jahresschreiben das Geld zur Verfügung steht. Frau Geisler erklärte, dass vehemment gegen die 5 Jahre gesprochen wurde, es jedoch nicht beeinflusst werden konnte. Sie wies aber darauf hin, dass es sich nicht nur um das Gebäude, sondern auch um die Außenanlagen handelt.

 

Herr Mattern fragte nach dem Produkt 51.1.01.800 (Jänickestraße 28) wie es mit den Besitzverhältnissen geregelt ist (Zuwendung 130,0 TEUR). Außerdem wollte er wissen, was die Maßnahme B5, Produkt 51.1.01.600 (Platz des Friedens) mit 60,0 TEUR beinhaltet.

 

Frau Geisler erkrte hierzu, dass das Areal Platz des Friedens den Spielplatz und die Grünfläche beinhaltet. 60,0 TEUR sind die Planungsleistungen für 2019. Zur Jänickestraße 28 erklärte Frau Geisler, dass es egal ist, ob privat oder öffentlich. Es handelt sich um ein hochwertiges Förderprogramm, aus dem Maßnahmen gefördert werden, die denkmalrechtlich besonders wertvoll sind. In diesem Programm sind auch die Industriebrachen platziert. Die Altbauaktivierungsstrategie bildet die Grundlage für diese Förderung. Bei diesem Objekt geht es um die Bedeutung dieses Vorhabens innerhalb der Gesamtstadt. Frau Korittke ergänzte noch, dass auch Private im Rahmen der Städtebauförderung Mittel erhalten können.

 

Herr Herzberg fragte nach, ob bei 100-%-rderung im Rückbau alles enthalten ist (auch Trennung der Medien)? Frau Geisler erklärte, dass es um das reine Gebäude geht. Die Höhe der Förderung beträgt pro m² Nutzfläche für das gesamte Gebäude 70,00 EUR. Das ist die Höchstgrenze der Förderung.


Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen.