Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Auf Nachfrage von Herrn Paeschke erklärte Frau Korittke, dass es sich bei der Straßenbeleuchtung im Buschweg um eine Erneuerung / Verbesserung / Erweiterung der vorhandenen Beleuchtung handelt. Aus diesem Grund unterliegt nach der derzeitigen rechtlichen Lage die Abrechnung dem Kommunalen Abgabengesetz für das Land Brandenburg. Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung für das Bauvorhaben Erneuerung / Verbesserung / Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Buschweg.
Abstimmungsergebnis: 8/0/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen |
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