Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Grundsatzentscheidung zu den Verwaltungsstandorten der Stadt Forst (Lausitz)  

 
 
33. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung
Datum: Mo, 06.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 19:48
Raum: Sitzungsraum L203
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0669/2019 Grundsatzentscheidung zu den Verwaltungsstandorten der Stadt Forst (Lausitz)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Zuber, Sven
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Zuber, Sven

Herr Handreck erläuterte und begründete die Notwendigkeit dieser Vorlage.

Er ging auf die einzelnen Verwaltungsstandorte und die Veränderungen sowie den Investitionsstau in den Standorten Cottbuser Straße 10 und Promenade 9, in den letzten Jahren ein. Der Fokus wurde in den letzten Jahren auf die Sanierung der Schulen und Kitas gelegt, die Verwaltungsstandorte wurden in der Sanierung in der Vergangenheit hinten an gestellt. Herr Handreck betonte auch noch einmal, dass es sich bei dem Standort Cottbuser Straße 10 um ein städtebauliches Objekt aus der Gründerzeit handelt, welches unbedingt in der Stadt Forst (Lausitz) erhalten bleiben sollte. Auch die aktuelle 100% Fördermöglichkeit dieses Objektes spricht für den Erhalt des Objektes, Cottbuser Straße 10.

 

Frau Ließ erklärte, dass Ihre Fraktion dieser Vorlage nicht zustimmen wird. Sie verwies auf den vorangegangenen Beschluss zu den Verwaltungsstandorten und die damalige Entscheidung, Kosten zu sparen. Sie vertritt den Standpunkt, dass aus Kostengründen das Archiv temporär auszulagern ist. Die Stadt Forst (Lausitz) muss sparen, hohe Kosten nnen wir uns nicht leisten.

 

Herrn Bischoff fehlt zu dieser Vorlage, um sich damit tiefgründig auseinandersetzen zu können, eine tabellarische Darstellung, was in den einzelnen Gebäuden geplant ist, wie die Barrierefreiheit berücksichtigt werden kann, sowie eine Kostenanalyse. Ihm sind die Ausführungen für diese wichtige Entscheidung zu wenig, zu dünn. Er erklärt dazu, dass auch er dieser Vorlage nicht zustimmen wird.

 

Aus Sicht des Herrn Kruse wäre es preiswerter die Cottbuser Straße 10 zu veräern und nur das Objekt Promenade 9 zu renovieren.

 

Herrn Lehmann kritisiert das Fehlen der Erläuterungen der Vorlage, eine Kosten- Nutzenanalyse und Vergleiche. Er hätte erwartet, dass diese Vorlage auch von einem Fachbereich mit erarbeitet und unterzeichnet wird, nicht nur durch die Bürgermeisterin.

Die Ausführungen von Frau Ließ finden auch seine Anerkennung.

 

Herr Handreck verweist nochmals auf den Bezug der Ziffer 2 dieser Vorlage und dem Beschluss aus dem Jahr 2011.

 

Frau Korittke erläuterte die der Vorlage vorangegangenen Untersuchungen, der einzelnen Verwaltungsstandorte. Diese waren bereits im Bauausschuss im März 2019 ein Thema.

Als erste Variante, die Arbeitsplätze der Cottbuser Straße 10 mit in den Standort Promenade 9 zu integrieren würde Sanierungs- und Umbaukosten in Höhe von ca. 1,5 Millionen Euro verursachen. Die zweite untersuchte Variante war, die Arbeitsplätze der Cottbusser Straße 10 und das Archiv in der Promenade 9 mit unterzubringen. Dies ist nicht möglich. Dazu müsste ein Anbau für das Archiv erfolgen.

r die Sanierung und barrierefreie Erschließung des Objektes der Cottbuser Straße 10 können für die Kosten Fördergelder bis 100% beantragt werden. Die Kostenschätzung liegt in dem Fall bei 1,8 Millionen Euro.

 

Herr Handreck ergänzt zu den Ausführungen noch, dass bei der Auslagerung des Archiv´s Mietkosten in Höhe von 50.000 Euro/Jahr entstehen. Auf einen Zeitraum von 50 Jahren gerechnet liegen die Sanierungskosten im eigenen Eigentum deutlich darunter.

 

Frau Ließ entgegnete den Ausführungen, dass die Stadt Forst (Lausitz) aktuell nicht in der Lage ist diese Finanzen aufzubringen. Es ist wichtiger die Sanierungen der Schulen, Kindertagesstätten und der Schwimmhalle erstmal abzuschließen. Sie ist der Auffassung das Archiv sollte temporär ausgelagert werden.

 

Herr Handreck und Frau Korittke stellen noch einmal dar, dass in der Vorlage nicht steht, dass kurzfristig diesbezüglich etwas auf den Weg gebracht werden soll. In der Vorlage geht es nur um den Beschluss zur Fortführung der Verwaltungsstandorte.

 

Herr Bischoff und Frau Ließ vertreten die Auffassung dieses Thema in die nächste Legislaturperiode zu verschieben.

 

Herr Rother äert dazu, dass in der Vorlage nur steht, dass in der nächsten Legislaturperiode an den 3 Verwaltungsstandorten festgehalten wird. Wenn die Vorlage bestätigt ist, kann für die Sanierung der einzelnen Objekte jederzeit ein Fördermittelantrag gestellt werden.

 

Frau Korittke bestätigt die Aussage des Herrn Rother und weist nochmals darauf hin, dass so lange der Beschluss von 2011 Gültigkeit hat, keine Fördermittel beantragt werden können.


Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung empfiehlt dem Haupt- und Wirtschaftsausschuss / der Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlussfassung:

 

Die Grundsatzentscheidung zu den Verwaltungsstandorten der Stadt Forst (Lausitz), Beschlussvorschlag 1 bis 3 abzulehnen.


Abstimmung Stadtverordnete:1 / 1 / 4

Abstimmung sachkundige Einwohner:0 / 2 / 0