Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2019 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)  

 
 
33. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung
Datum: Mo, 06.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 19:48
Raum: Sitzungsraum L203
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0681/2019 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2019 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Dittrich, Marion
Federführend:Fachbereich Ordnung und Sicherheit Bearbeiter/-in: Balke, Katrin

Herr Bischoff führt kurz in das Thema ein und verwies darauf, dass es im Land Brandenburg die Möglichkeit von sechs Sonntagen im Jahr gibt, die Verkaufsstellen zu öffnen.

Von der Stadt Forst (Lausitz) sind in Abstimmung mit den Gewerbetreibenden in der Vorlage für das Jahr 2019 zwei verkaufsoffene Sonntage vorgeschlagen.

Sollte es sich im Laufe des Jahres in der Stadt Forst zusätzliche offene Sonntage benötigt werden, könnten diese noch beantragt werden.


Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung empfiehlt dem Haupt- und Wirtschaftsausschuss / der Stadtverordnetenversammlung am 24.05.2019 die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2019 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz) zu beschließen.


Abstimmung Stadtverordnete:6 / 0 / 0

Abstimmung Sachkundige Einwohner:2 / 0 / 0