Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Jahresabschluss 2017 sowie Gesamtentlastung des Bürgermeisters bzw. seines allgemeinen Stellvertreters  

 
 
1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Ordnung und Sicherheit
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit
Datum: Mo, 02.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:35
Raum: Sitzungsraum L203
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0009/2019 Jahresabschluss 2017 sowie Gesamtentlastung des Bürgermeisters bzw. seines allgemeinen Stellvertreters
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hapke, Anne
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Porczio, Simone

Herr Handreck erläutert die zwei Beschlussvorschläge in der Vorlage zum Jahresabschluss 2017 und verweist auf die Internetseite der Stadt Forst (Lausitz). Dort sind die Jahresabschlüsse der letzten Jahre und auch bereits dieser als geprüfter Entwurf veröffentlicht.

 

Der Jahresabschluss für das Jahr 2018 ist aktuell in der Bearbeitung. Es wird beabsichtigt diesen noch in diesem Jahr in die Beratungsfolge zu geben.

 

Frau Langhammer, Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes, erläutert den Jahresabschluss sowie das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses mit Hilfe einer Power-Point-Präsentation.

 

Herr Hay bedankt sich für die Ausführungen und bittet die Ausschussmitglieder offene Fragen jetzt zu stellen.

 

Herr Hörner fragt, ob die in den Prüfberichten der letzten Jahre angegebenen Empfehlungen (Beispiel: Kosten- Leistungsrechnung, Dienstverträge, Rückstellungen) umgesetzt wurden? Gibt es Punkte die im Jahr 2018 oder 2019 bereits umgesetzt wurden oder sich in Umsetzung befinden?

Herr Handreck erläutert die Flexibilität der Arbeitszeit in der Verwaltung und das damit in Zusammenhang stehende Gleitzeitkonto, für das am Jahresende Rückstellungen zu bilden sind.

Dazu fragt Frau Reuter ob es eine dazu eine Dienstvereinbarung gibt?

Diese Frage beantwortet Herr Handreck mit ja.

 

In Bezug auf die Kosten- und Leistungsrechnung erläutert Herr Handreck, dass dies bereits Berücksichtigung findet aber auch noch ausbaufähig ist. Der Fokus der vergangenen Jahre lag auf der Erstellung der Eröffnungsbilanz 2011 und den bereits vorliegenden Jahresabschlüssen. Das Thema Kennzahlen steht in den nächsten Jahren auch an.

 

Herr Finkenstaedt hinterfragt die Unterschiede der Grundsteuer A und B (S 311).

Dazu erklärt Herr Handreck, Grundsteuer A wird für Land- und Forstwirtschaftliche Flächen / Betriebe erhoben und Grundsteuer B wird u.a.r bebaute bzw. bebaubare Grundstücke erhoben. Beide Steuergrößen sind abhängig von der zuständigen Finanzverwaltung dem Finanzamt Cottbus. Veränderungen z.B. durch Verkäufe werden dort bearbeitet und an die Stadt weitergegeben.

Herr Finkenstaedt fragt, wie es mit der Haftung bei offenen Beträgen der Grundsteuer gehandhabt wird?

Wenn Haftung eine Rolle spielt, wird bei Grundstücksverkäufen darauf hingewiesen, antwortet Herr Handreck.

 

Frau Reuter fragt, wer liefert die Daten für den Anteil der Gemeinde Steuern?

Herr Handreck erläutert, dass die Ermittlung über das steuerliche Aufkommen der Stadt erfolgt und das Land einen Verteilschlüssel festgelegt hat. In den letzten Jahren ist eine stetige Steigerung zu verzeichnen. Eine Anhörung der Gemeinden dazu erfolgt nicht.

 

Frau Reuter fragt, ob der Personalmehraufwand für Beamte in Höhe von 2% nicht planbar war? Diesen Anstieg begründete Herr Handreck mit den Versorgungsbezügen der aktuellen Beamten, Beamten im Ruhestand und Zahlungen an Hinterbliebene von Beamten, in 2017 ist u.a. ein nicht geplanter Vorgang (Bürgermeister-Abwahl) dazu gekommen.

 

Herr Hay schlägt vor, in den Jahresabschluss und die Teilergebnisrechnung in zwei Teile zu trennen. Er richtet die Frage an die Verwaltung ob, das eine mögliche Alternative für die Zukunft wäre. Herr Handreck antwortet dazu, dass der Jahresabschluss nach der Haushaltsplanung aufgebaut ist, damit es für jeden Abgeordneten verständlich bleibt. Beim Zusammenfassen von Bereichen werden die Summen größer und es ist nicht erkennbar was dahinter steckt. Das Gesamtwerk beinhaltet den Prüfbericht, den Rechenschaftsbericht und die Bilanz, dieses kann man nicht teilen.

 

Herr Engwicht bezieht sich auf die Anfrage von Herrn Hörner und möchte wissen, ob die Anmerkungen z.B. eine Zentralisierung der Verträge bereits in den Folgejahren eingearbeitet bzw. umgesetzt wurden. Dazu erläutert Herr Handreck, dass Verträge den entsprechenden Fachbereichen zugeordnet sind, wie z.B. Arbeitsverträge der Personal- und Verwaltungsservice und Bauverträge dem Verwaltungsvorstand für Stadtentwicklung und Bauen. Eine Umsetzung der Inventurrichtlinie ist noch in diesem Jahr geplant.

 

Herr Engwicht möchte wissen, auf welcher Grundlage der Beteiligungsbericht erstellt wird. Diese Frage beantwortete Herr Handreck, dass der Bericht auf Grundlage der Jahresabschlüsse der beteiligten Unternehmen erstellt wird. Die Prüfung dieser Jahresabschlüsse ist durch Wirtschaftsprüfer erfolgt.

 

Herr Engwicht fragt ob es eine Kostenanalyse zur Prüfung der Jahresabschlüsse durch das eigene Rechnungsprüfungsamt gibt und im Vergleich dazu eine Kostenaufstellung wenn die Prüfung durch den Landkreis Spree-Neiße erfolgen würde und ob das eigene Rechnungsprüfungsamt auch die Eigenbetriebe prüfen darf.

Herr Handreck erläutert, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses durch den Landkreis Spree-Neiße auch kostenpflichtig ist. Konkrete Kosten sind nicht bekannt. Kostensätze des Landkreises könnten auf Wunsch recherchiert werden. Eine Prüfung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe durch das eigene Rechnungsprüfungsamt ist gesetzlich ausgeschlossen. Diese Prüfung muss durch Wirtschaftsprüfer oder das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Spree-Neiße erfolgen.


1.)

Der Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2017 zu beschließen.

 

2.)

Der Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung dem Bürgermeister der Stadt Forst (Lausitz) bzw. seinem allgemeinen Vertreter entsprechend § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 zu erteilen.


1.)

Abstimmung Stadtverordnete:6 / 0 / 0

Abstimmung Sachkundige Einwohner:5 / 0 / 0

 

2.)

Abstimmung Stadtverordnete:6 / 0 / 0

Abstimmung Sachkundige Einwohner:5 / 0 / 0