Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Erläuterungen:
Die Stadt Forst (Lausitz) hat entsprechend § 82 BbgKVerf für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Dieser hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Forst (Lausitz) darzustellen.
Der Jahresabschluss besteht aus:
Der Kämmerer hat gemäß § 82 Absatz 3 BbgKVerf den Entwurf des Jahresabschlusses 2017 mit seinen Anlagen am 18.04.2019 aufgestellt. Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Forst (Lausitz) wurde der Jahresabschluss der hauptamtlichen Bürgermeisterin zur Feststellung vorgelegt (siehe letzte Seite des Rechenschaftsberichtes).
Die Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgt gemäß § 82 Absatz 4 BbgKVerf. Entlastet die Stadtverordnetenversammlung den Bürgermeister, kann die Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres 2017 als abgeschlossen angesehen werden. Verweigert Sie die Entlastung oder spricht diese nur mit Einschränkungen aus, so hat sie die Gründe dafür anzugeben.
Im Falle eines unterjährigen Wechsels des hauptamtlichen Bürgermeisters sind laut Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Kommunales vom 04.01.2018 beide Amtsinhaber zu entlasten. Die so genannte Gesamtentlastung wird mit diesem Beschluss herbeigeführt für Herrn Philipp Wesemann (01.01.2017 – 24.11.2017) und Herrn Jens Handreck (25.11.2017 – 31.12.2017).
Anlagen: Jahresabschluss 2017
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