Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0009/2019  

 
 
Betreff: Jahresabschluss 2017 sowie Gesamtentlastung des Bürgermeisters bzw. seines allgemeinen Stellvertreters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hapke, Anne
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
02.09.2019 
1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Ordnung und Sicherheit    
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
04.09.2019 
1. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
20.09.2019 
1. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Jahresabschluss 2017

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2017

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) erteilt dem Bürgermeister der Stadt Forst (Lausitz) bzw. seinem allgemeinen Stellvertreter entsprechend § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017.

 


Erläuterungen:

 

Die Stadt Forst (Lausitz) hat entsprechend § 82 BbgKVerf für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Dieser hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Forst (Lausitz) darzustellen.

 

Der Jahresabschluss besteht aus:

  • der Ergebnisrechnung
  • der Finanzrechnung
  • den Teilrechnungen
  • der Bilanz und
  • dem Rechenschaftsbericht


Dem Jahresabschluss sind als Anlagen beizufügen:

  • der Anhang
  • die Anlagenübersicht
  • die Forderungsübersicht
  • die Verbindlichkeitenübersicht und
  • der Beteiligungsbericht

 

Der Kämmerer hat gemäß § 82 Absatz 3 BbgKVerf den Entwurf des Jahresabschlusses 2017 mit seinen Anlagen am 18.04.2019 aufgestellt. Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Forst (Lausitz) wurde der Jahresabschluss der hauptamtlichen rgermeisterin zur Feststellung vorgelegt (siehe letzte Seite des Rechenschaftsberichtes).

 

Die Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgt gemäß § 82 Absatz 4 BbgKVerf. Entlastet die Stadtverordnetenversammlung den Bürgermeister, kann die Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres 2017 als abgeschlossen angesehen werden. Verweigert Sie die Entlastung oder spricht diese nur mit Einschränkungen aus, so hat sie die Gründe dafür anzugeben.

 

Im Falle eines unterjährigen Wechsels des hauptamtlichen Bürgermeisters sind laut Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Kommunales vom 04.01.2018 beide Amtsinhaber zu entlasten. Die so genannte Gesamtentlastung wird mit diesem Beschluss herbeigeführt für Herrn Philipp Wesemann (01.01.2017 24.11.2017) und Herrn Jens Handreck (25.11.2017 31.12.2017).

 


Anlagen:

Jahresabschluss 2017

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss 2017 (6546 KB)