Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Handreck erläutert die Notwendigkeit der Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz).
Frau Reuter gibt den Hinweis, dass die weibliche Form nicht berücksichtigt wurde. Dazu verweist Herr Handreck auf die Erläuterungen in der Vorlage, dass auf eine generelle Anpassung der weiblichen Form bei der Zuständigkeit des Bürgermeisters (vgl. § 53 BbgKVerf.) verzichtet wurde. Der Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) die zweite Änderungssatzung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) laut Anlage zu beschließen. Abstimmung Stadtverordnete:5 / 0 / 1 Abstimmung Sachkundige Einwohner:4 / 0 / 1 |
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