Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Frau Taubenek stellte fest, dass die Mitglieder des Ausschusses form- und fristgemäß eingeladen wurden. Die Zeit, der Ort und die Tagesordnung zur Sitzung wurden form- und fristgemäß nach § 14 Absatz 4 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) öffentlich bekannt gemacht.
Es sind zur Zeit die Vorsitzende sowie weitere 9 Mitglieder des Ausschusses anwesend, der Haupt- und Wirtschaftsausschuss ist somit beschlussfähig. Weiter verwies sie auf den § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, in dem das Mitwirkungsverbot geregelt ist. |
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