Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - 3. Änderung der Entgeltordnung der Stadt Forst (Lausitz) für das Freibad Forst (Lausitz)  

 
 
4. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales und Sport
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport
Datum: Mo, 09.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:55
Raum: Sitzungsraum L203
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0116/2020 3. Änderung der Entgeltordnung der Stadt Forst (Lausitz) für das Freibad Forst (Lausitz)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Zuber
Federführend:Fachbereich Bildung und Soziales Bearbeiter/-in: Schultz, Silvia

Diese Beschlussvorlage wurde nachgereicht.

 

Herr Zuber erläutert: Die Rahmenbedingungen werden regelmäßig geprüft. Im Haushaltsplan 2020 mit dem Haushaltssicherungskonzept ist ab der Saison 2020 die Erhöhung je Tarif um 0,50 € vorgesehen. Deshalb wurde diese Vorlage zur Abstimmung eingebracht. Er geht auf die einzelnen Entgelterhöhungen ein. Alle anderen Bestandteile sind unverändert.

 

Die Ausschussmitglieder sprechen nochmals, wie bereits in einem vergangenen Ausschuss, das doppelte Bezahlen des Eintritts an, wenn Tagesbesucher das Freibad verlassen, aber später nochmals hinein möchten. Hier sollte es in Zukunft andere Regelungen geben. Frau Sonntag schlägt einen Ferienpass oder identisch zum Rosengarten eine Dauerkarte vor. Frau Fischer denkt an einen Tagesstempel als Kennzeichnung beim Verlassen des Freibads, um das Wiederkommen zu ermöglichen. Frau Bandow meint, dass das nochmalige Bezahlen besonders für einkommensschwache Familien schwierig ist und überdacht werden sollte.

 

Herr Zuber: Zurzeit ist keine andere Regelung weder für dieses Problem noch für andere Themen, z. B. spezielle Tarife für Abendstunden, vorgesehen. Er verweist auf die Gesamtweiterentwicklung der Bäderlandschaft in Forst (Lausitz). Mit der Eröffnung der Schwimmhalle und in Kombination mit dem Freibad wird man über eine neue Form der Tarifstruktur diskutieren müssen. Für 2021 wird es keine substanzielle Änderung der Freibadpreise geben.    

 

Frau Dreßler fragt nach den Einnahmen im Jahr 2019. Waren diese kostendeckend?

Herr Zuber: Die Einnahmen-/Ausgabensituation wurde nicht aufgearbeitet, kann aber als Beiblatt bis zur Beschlussfassung einschließlich der Besucherzahlenentwicklung vorgelegt werden. Keine Einrichtung in diesem Bereich ist kostendeckend. Außerdem besteht große Abhängigkeit von der Wetterlage.

 

Abstimmung Stadtverordnete: 6/0/1

Abstimmung Sachkundige Einwohner: 3/0/3