Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - 3. Änderung der Entgeltordnung der Stadt Forst (Lausitz) für das Freibad Forst (Lausitz)  

 
 
6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 13
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 24.04.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 19:07
Raum: Aula Grundschule Forst Mitte
Ort: Max-Fritz-Hammer-Straße 15, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0116/2020 3. Änderung der Entgeltordnung der Stadt Forst (Lausitz) für das Freibad Forst (Lausitz)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Zuber
Federführend:Fachbereich Bildung und Soziales Bearbeiter/-in: Schultz, Silvia

Herr Kostrewa hält eine Erhöhung für die Kinder nicht vertretbar. Die SPD-Fraktion wird gegen die Erhöhung stimmen. Die Vorlage soll in den Fachausschuss rückverwiesen werden.

Herr Paeschke stellte den Antrag, dass aufgrund der derzeitigen Lage die Inkraftsetzung der Entgeltordnung um 1 Jahr, auf den 15.05.2021 verschoben werden soll.

Herr Bayer stellte zur Anlage Tarifgruppe 2 den Antrag, dass Arbeitslosengeld 1 Empfänger den Normaltarif zahlen sollten.

 

Es folgte die Abstimmung zu den Anträgen:

1. Antrag der SPD-Fraktion auf Rückverweisung in den Fachausschuss: 5/22/1, der Antrag wurde abgelehnt

 

2. Antrag der Fraktion die Linke: Verschiebung um 1 Jahr auf den 15.05.2021: 12/13/3,

der Antrag wurde abgelehnt

 

3. Antrag der Fraktion CDU/Grüne: ALG 1 Empfänger zahlen den Normaltarif: 12/13/3,

abgelehnt


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 3. Änderung der Entgeltordnung der Stadt Forst (Lausitz) für das Freibad Forst (Lausitz) vom 15.05.2020 gemäß der Anlagen.

 


Abstimmungsergebnis: 19/9/0, mit Mehrheit, lt. Beschlussvorlage angenommen