Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Dazu erfolgte die Stellungnahme der Fraktionen.
Herr Engwicht begründete die Ablehnung seiner Fraktion mit der Ungerechtigkeit den Eltern gegenüber, die diese Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen können.
Frau Taubenek sagte, dass ab Monat Juni die Elternbeiträge wieder komplett erhoben werden und erläuterte die unterschiedliche zeitliche Betreung der Kinder auf Grundlage der Eindämmungsverordnung.
Herr Kostrewa sagte, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmt. Beschlussvorschlag:
Rückwirkend für April und Mai 2020 wird die Nichterhebung der Elternbeiträge für alle Eltern, die einen Betreuungsvertrag für die Betreuung ihrer Kinder in kommunalen Kindertagesstätten, Horten und Kindertagespflegestellen mit der Stadt Forst (Lausitz) haben, beschlossen.
Den Kindertagesstätten und Horten in freier Trägerschaft werden für April und Mai 2020 die Elternbeiträge der Eltern, deren Kinder eine Notbetreuung in Anspruch nehmen, erstattet. Hierbei sind die Stichtage analog dem Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie Kita-Elternbeitrag des MBJS Land Brandenburg anzuwenden. Abstimmungsergebnis: 8 / 0 / 2, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen |
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