Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Beanstandeter Beschluss SVV/0110/2020 (neu) in der am 24.04.2020 beschlossenen Fassung (Umbau und Sanierung Gubener Straße 10 als Kinder- und Jugendzentrum der Stadt Forst (Lausitz) hier: Bestätigung der Vorplanung)  

 
 
Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 6
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 27.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15
Raum: Aula Grundschule Forst Mitte
Ort: Max-Fritz-Hammer-Straße 15, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0110/2020 (neu)1 Beanstandeter Beschluss SVV/0110/2020 (neu) in der am 24.04.2020 beschlossenen Fassung
(Umbau und Sanierung Gubener Straße 10 als Kinder- und Jugendzentrum der Stadt Forst (Lausitz)
hier: Bestätigung der Vorplanung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Simone Taubenek
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Porczio, Simone

Frau Reuter stellte den Ablauf der Sitzung zu diesem Tagesordnungspunkt vor.

Sie erbat von den Fraktionen eine kurze Stellungnahme zur Sache.

Herr Dr. Wußmann kritisierte die Vorsitzende, dass sie nicht wie gefordert dem Antrag der Fraktion CDU/Grüne auf eine kurzfristige Einberufung einer Sondersitzung zum 19.05.2020 gefolgt ist.

Frau Reuter bestätigte den Eingang des Antrages am 15. Mai 2020, den sie am darauffolgenden Montag geöffnet hat.

Es gab bereits mit der Bürgermeisterin eine Vorabsprache zur Einberufung einer Sondersitzung am 27. Mai 2020. Eine kürzere Frist war aus organisatorischen Gründen nicht machbar. Herr Dr. Wußmann erhielt das Antwortschreiben von Frau Reuter erst am 20.05.2010, einen Tag später nach der beantragten Sitzung. Er erklärte, dass es ungeheuerlich ist, wie die Vorsitzende mit den Fraktionen der SVV umgeht und dass er einen Zusammenhang mit dem am 21. Mai im Forster Wochenblatt und am 23. Mai in der Lausitzer Rundschau veröffentlichten Beitrag zum neu gefassten Beschluss zum Standort des zukünftigen Kinder- und Jugenddorfes am Stadion am Wasserturm sieht.

Herr Dr. Wußmann bemerkte, dass die Vorsitzende entweder

-          die Dringlichkeit nicht sah oder

-          die Veröffentlichung der Beiträge in der Presse abwarten wollte.

Wenn einer der beiden Gründen stimmen sollte, forderte Herr Dr. Wußmann die Vorsitzende der SVV zum Rücktritt auf.

Frau Reuter bemerkte, dass sachliche und zeitliche Erwägungen zu diesem Termin führten.

Sie wies die Vermutungen zurück.

Herr Kostrewa teilte die Begründung von Herrn Dr. Wußmann.

 

Zu den Beanstandungsgründen der Bürgermeisterin sagte Herr Kostrewa, das diese nachvollziehbar sind und dass die SPD-Fraktion nach wie vor der Meinung ist, dass nur der Standort Gubener Straße 10 realisierbar ist. Es liegt bereits eine ausgereifte Planung und eine abgesicherte Finanzierung vor. Ein anderer Beschluss wäre ohne die positive Beantwortung folgender Fragen nicht denkbar. Er bat die Antragsteller um Stellungnahme zu

 

1. Besteht Baurecht, wenn nein, Zeitplan und mögliche Probleme

2.  Wurde der Baugrund untersucht? Bestehen Probleme hinsichtlich von Bauschutt und               Altlasten? Welche Kosten können in diesem Zusammenhang entstehen?

3.  Zuwegung einschließlich Rettungswege, Feuerwehrzufahrt, Beleuchtung und  Parkplätze (Anordnung und Kosten?

4. Kostenprognose für das Gebäude, wie untersetzt, was ist enthalten, Berechnungsbasis               aus welchem Jahr, Kostensteigerung laut BKI

5.  Wie soll die Ver- und Entsorgung gelöst werden (Wasser, Abwasser, Elektro, Heizung,               llentsorgung)? Zeitplan und Kosten?

6.  Welche Schritte sind zur Erarbeitung einer Entwurfsplanung und einer belastbaren  Kostenschätzung notwendig? (Zeitplan und Kosten).

7. Gibt es belastbare Aussagen zu Fördermitteln? Welches Förderprogramm, Höhe des               rdersatzes, Voraussetzungen für Beantragung, Zeitplanung bis zur Bewilligung.

8.  Welche Gesamtkosten entstehen für die Maßnahme für die Stadt in Jahresscheiben?

 Welche Schritte sind zur Bereitstellung der Mittel im Haushalt erforderlich?

 Ist eine Zustimmung der Kommunalaufsicht realistisch?

9. Wie ist der Zeitplan untersetzt? Gibt es eine Untersetzung nach Einzelschritten und  deren zeitlicher Abfolge?

10. Was geschieht, wenn sich die Projektidee nach einer eventuellen Beschlussfassung               ohne die Klärung der vorstehenden Fragen als nicht realisierbar erweist?

 

Herr Dr. Wußmann bemerkte, dass die Fronten sehr verhärtet sind und er bat zu überlegen, zuerst dem Standort Gubener Straße 10 zuzustimmen und sich später mit dem Standort Stadion am Wasserturm zu beschäftigen. Bisher gibt es für diesen Standort noch keine Prüfungen bzw. verbindliche Zusagen.

 

Herr Dr. Schüler warf der Verwaltung sowie den früheren Stadtverordneten vor, dass nach über 12 Jahren noch keine Endlösung vorliegt.

Er ist der Meinung, dass das Land sich nicht gegen einen neuen Standort verwehren wird, wenn die Verwaltung und die SVV den Antrag ausreichend begründet.

Herr Paeschke bezog sich noch einmal auf die Kostensteigerung. Seiner Meinung nach ist es rausgeschmissenes Geld, das Objekt ist es nicht wert.

Herr Engwicht bemerkte, dass es in der heutigen Sitzung nur um die Frage der Beanstandung geht. Die Fraktion „Gemeinsam r Forst“ bleibt nach wie vor bei diesem Vorschlag.

 

Herr Rother bemerkte, dass es zum Standort Gubener Straße 10 bereits wesentliche Zusagen und Untersuchungen gibt.

 

Herr Staudacher bezog sich auf einige Fragen der SPD-Fraktion und bemerkte, dass die Kostenfrage und auch andere Fragen offen sind. Der Standort am Wasserturm ist derzeit nicht realisierbar.

 

Frau Zimpel diskutierte aus der Sicht der Kinder und Jugendlichen, die sich bereits vor vielen Jahren für diesen Standort aussprachen. Da aber bis 2018 keine konkreten Förderungen in Aussicht gestellt waren, konnte das innerstädtische Projekt nicht umgesetzt werden.

 

Herr Dr. Schüler bat die Befangenheit von Frau Zimpel zu prüfen.

Frau Zimpel erklärte sich aktuell für nicht befangen. Sie ist ehrenamtliches Mitglied im Vorstand, ohne irgend welche Bezüge.

 

Herr Dr. Schüler wiederholte seinen Antrag auf Prüfung der Befangenheit von Frau Zimpel.

 

Herr Dr. Wußmann beantragte eine Unterbrechung der Sitzung zur Klärung des Sachverhaltes.

Unterbrechung von 18:00 Uhr bis 18:20 Uhr.

 

Nach der Unterbrechung erklärte sich Frau Zimpel erneut für nicht befangen.

Frau Taubenek bemerkte, wenn das Gesetz eine schriftliche Stellungnahme fordert, muss eine größere Pause eingelegt werden.

 

Frau Reuter äerte, dass es irrelevant ist, wenn es sich nur um eine Stimme handelt.

 

Nach dem Herr Paeschke auch keine Befangenheit von Frau Zimpel sah, zog Herr Dr. Schüler seinen Antrag zurück.

 

Herr Horn bemerkte abschließend, dass seine Fraktion weiterhin an ihrer Entscheidung festhällt. Alle Argumente wurden am 24.04.2020 ausgetauscht.

 

Herr Herzberg stellte den Antrag zur Geschäftsordnung, die Diskussion sofort zu beenden.

Abstimmungsergebnis zum Antrag: 22/4/2, der Antrag wurde mehrheitlich angenommen.

 

Es folgte die namentliche Abstimmung:                                                                                         

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den am 24.04.2020 gefassten Beschluss SVV/0110/2020 (neu) erneut.

 

  1. Der Haupt und Wirtschaftsausschuss setzt die weiteren Planungen für den Standort Gubener Straße 10 aus.

 

  1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, beim Fördermittelgeber zu beantragen, dass die bewilligten und in Aussicht gestellten Fördermittel für das Objekt Gubener Straße 10 für den selben Zweck (Kinder- und Jugendzentrum der Stadt Forst (Lausitz)) für einen Zweckneubau auf dem Gelände des Schul- und Sportzentrums am Wasserturm umgewidmet werden.

 

  1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Koordination mit den beteiligten Behörden, Vereinen und Interessengruppen für die Sanierung des Stadions am Wasserturm zu übernehmen und das Vorhaben des Jugend- und Freizeitzentrums in die beginnenden Planungen einzubinden.

 

  1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, unverzüglich mit der FWG oder anderen Eigentümern von infrage kommenden Objekten im Stadtgebiet in Verhandlung zu treten, um einen schnellstmöglichen Umzug aus dem SFZ am Keuneschen Kirchweg in ein Zwischenquartier zu gewährleisten.

 

  1. Der HWA wird bei allen Schritten beteiligt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Ergebnis der namentlichen Abstimmung:

 

Frau Reuter, Daniela   ja

Herr Herzberg, Günter  ja

Frau Taubenek, Simone  nein

Herr Auerswald, Hans-Jörg  nein

Herr Bayer, Helge   nein

Frau Dreßler, Doris   ja

Herr Engwicht, Thomas  ja

Herr Gäbler, Wolfgang  ja

Herr Grund, Kai   ja

Herr Horn, Konstantin   ja

Herr Dr. Jaehn, Thomas  ja

Frau Janisch, Cornelia  ja

Herr Jaschan, Chris   ja

Herr Kostrewa, Hermann  nein

Herr Körber, Danny   ja

Herr Kruse, Hubertus   nein

Herr Paeschke, Ingo   ja

Herr Renner, Thorsten  nein

Herr Richter, Robert   nein

Herr Rönisch, Steffen   ja

Herr Rother, Jürgen   nein

Herr Schilensky, Bernd  ja

Herr Dr. Schüler, Thorsten  ja

Frau Sonntag, Diana   ja

Herr Staudacher, Jeff   nein

Herr Stenzel, Klaus-Dieter  nein

Frau Tscharn, Judith   nein

Herr Dr. Wußmann, Jens-H.  nein

Frau Zimpel, Sarah   nein

 

Gesamtabstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen; 13 NEIN-Stimmen