Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Vorabprüfung und Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB mit der Bezeichnung "Jugend- und Freizeitzentrum mit Skateranlage am Wasserturm"  

 
 
7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 18
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Fr, 19.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 20:25
Raum: Aula Grundschule Forst Mitte
Ort: Max-Fritz-Hammer-Straße 15, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0149/2020 Vorabprüfung und Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB mit der Bezeichnung "Jugend- und Freizeitzentrum mit Skateranlage am Wasserturm"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Engwicht
Federführend:Fraktion "Gemeinsam für Forst" Bearbeiter/-in: Rattey, Karin

Herr Engwicht bedankt sich bei Frau Korittke und den Mitarbeitern für die gemeinsame Vorbereitung der jetzigen Vorlage. Es fand gestern eine sehr konstruktive Bauausschusssitzung statt, dafür auch ein Dank an Herrn Kostrewa. Seine Fraktion sei zu dem Ergebnis gekommen, dass jetzt die Aufstellung eines Bebauungsplanes verfrüht wäre und deshalb der Punkt 2 im Beschlussvorschlag gestrichen wird. Herr Engwicht verteilt ein Austauschblatt (Lageplan). Dieser Lageplan bildet die Grundlage für die Baugrunduntersuchung unter Punkt 1 im Beschlussvorschlag. Der 3. Anstrich im Beschlussvorschlag wird dahingehend verändert, dass er wie folgt lautet:

 

-          Erstellung eines Baugrundgutachtens für die geplanten Gebäudestandorte und den Standort der Skateranlage

 

 

Herr Staudacher schlägt vor den 2. Anstrich um folgenden Text zu ergänzen: „und die Unternehmen, die die Gleisanlagen auch nutzen“, so dass der 2. Anstrich wie folgt lautet:

 

-          Prüfung, ob Belange der DB AG und der Unternehmen, die die Gleisanlagen auch nutzen, betroffen sind

-           

Herr Engwicht stimmt dieser Ergänzung zu.

 

Es folgt eine weitere Diskussion.

 

Frau Taubenek schlägt die Streichung der Benennung „Kinder- und Jugendzentrum mit Skateranlage“ vor, so dass der 1. Satz lauten würde: „Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beauftragt die Stadtverwaltung mit der Vorabprüfung folgender Belange zum geplanten Vorhaben am Wasserturm.“

 

Herr Engwicht folgt dem Vorschlag der Bürgermeisterin.

 

Herr Horn beantragt eine Pause von 5 Minuten.

 

Die Pause dauert von 16:55 Uhr bis 17:00 Uhr.

 

Im weiteren Verlauf der Sitzung erklärt Herr Engwicht, dass er die Streichung der zu Protokoll gegebenen Wortgruppe zurücknimmt und es bei der ursprünglichen Formulierung „Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beauftragt die Stadtverwaltung mit der Vorabprüfung folgender Belange zum geplanten Vorhaben „Kinder- und Jugendzentrum mit Skateranlage am Wasserturm:“ bleibt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beauftragt die Stadtverwaltung mit der Vorabprüfung folgender Belange zum geplanten Vorhaben "Kinder und Jugendzentrum mit Skateranlage" am Wassertrum:
 

-          Varianten zur Errichtung einer Feuerwehrzufahrt zum geplanten Gebäudestandort laut Lageplan

-          Prüfung, ob Belange der DB AG und der Unternehmen, die die Gleisanlage auch nutzen, betroffen sind,

-          Erstellung eines Baugrundgutachtens für den geplanten Gebäudestandort und den Standort der Skateranlage.

 

 


Abstimmungsergebnis: 17/9/2 mit Mehrheit angenommen