Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Vorabprüfung und Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB mit der Bezeichnung "Jugend- und Freizeitzentrum mit Skateranlage am Wasserturm"  

 
 
11. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Vergabe
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Bauen und Vergabe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 18.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 19:50
Raum: Sitzungsraum L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0149/2020 Vorabprüfung und Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB mit der Bezeichnung "Jugend- und Freizeitzentrum mit Skateranlage am Wasserturm"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Engwicht
Federführend:Fraktion "Gemeinsam für Forst" Bearbeiter/-in: Rattey, Karin

Herr Kostrewa stellte fest, dass diese Vorlage nicht in die Zuständigkeit des Ausschusses für Bauen und Vergabe gehört. Der erste Teil der Vorabprüfung ist zulässig, jedoch liegt die Aufstellung des Bebauungsplanes in der Zuständigkeit des Ausschusses für Planung. Seiner Meinung nach sollte zunächst die Vorlage in den beratenden Ausschüssen behandelt werden, bevor sie zur Beschlussfassung in die Stadtverordnetenversammlung geht.

 

Herr Engwicht gab entsprechende Erläuterungen zur Vorlage. Im Vorab sollen die Schritte für die Aufstellung eines Bebauungsplanes geprüft werden. Seiner Fraktion ist sehr daran gelegen, dass das Vorhaben so schnell wie möglich umgesetzt werden kann. Frau Janisch unterstützte die Ausführungen von Herrn Engwicht und betonte nochmals die Dringlichkeit, um keine Zeit zu verschwenden.

 

Frau Korittke wies darauf hin, dass die Vorlage unbedingt einer Änderung bedarf. Zunächst  sollten die Untersuchungsergebnisse abgewartet werden, um weitere Schritte einzuleiten. Sollten die Unterlagen zum Planungsausschuss am 20.08.2020 vorliegen und die Beanstandung wurde abgelehnt, dann kann der Aufstellungsbeschluss entsprechend dem Erfordernis vorbereitet werden.

 

Herr Kostrewa verwies auf zusätzliche formale Probleme bei einem Eilverfahren.

 

Herr Richter fragte an, ob dieses Verfahren welches die Fraktion „Gemeinsam für Forst“ hier anwenden möchte, rechtens ist.

 

Herr Kostrewa wies darauf hin, dass zunächst nur über den Punkt 1 abgestimmt wird.

 

Die SPD-Fraktion hält weiterhin am Standort Gubener Straße 10 fest, da es der geeignetere und schneller realisierbarere Standort für das Kinder- und Jugendzentrum ist.

 

Herr Richter wies darauf hin, dass hier nur für einen Standort mit einer Untersuchung abgestimmt wird und nicht beliebig Bodenproben entnommen werden.

 

Herr Engwicht wird die Anlage 1 für die Stadtverordnetenversammlung ändern, da beide Standorte betrachtet werden sollen (Hügel und Baracke), auch für die Skateranlage.

 

Herr Richter bat darum, vorher die Entscheidung für das Kinder- und Jugendzentrum sowie die Skateranlage herbeizuführen, bevor Geld ausgegeben wird.

 

Herr Kostrewa fasste zusammen, dass als Grundvoraussetzung die Baugrunduntersuchung durchgeführt werden muss sowie eine Abstimmung mit den maßgeblichen Trägern öffentlicher Belange erfolgen muss. Erst danach werden die nächsten Schritte festgelegt.

 

Der Ausschuss für Bauen und Vergabe empfiehlt zum Abschluss den Punkt 2 in den Ausschuss für Planung zu verschieben.

 

 


Abstimmung zu Punkt 1

 

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 4/0/3

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 2/1/2