Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Information zum Arbeitsstand der Voruntersuchung des neuen Standortes des Schulneubaus und des Hortneubaus auf einer Teilfläche des Flurstückes 778/5, Flur 33, Gemarkung Forst, sowie über die Möglichkeit der Beantragung von Zuwendungen aus Landes- und Bundesmitteln  

 
 
6. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Haupt- und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 19.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:00
Raum: Ratssaal
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0161/2020 Information zum Arbeitsstand der Voruntersuchung des neuen Standortes des Schulneubaus und des Hortneubaus auf einer Teilfläche des Flurstückes 778/5, Flur 33, Gemarkung Forst, sowie über die Möglichkeit der Beantragung von Zuwendungen aus Landes- und Bundesmitteln
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Herr Paeschke fragte an, wie es jetzt vom Ablauf her weiter gehen soll. Es müsste nach seiner Meinung ein Beschluss gefasst werden, um eine Entscheidung zu haben, wie weiter gearbeitet wird.

 

Frau Korittke erklärte, dass die Verwaltung den Auftrag erhalten hat, anstelle der Sanierung der Schule am alten Standort einen Neubau am Standort Triebeler Straße zu untersuchen. Derzeit gibt es einen Planungsauftrag für die Sanierung der Schule am Standort Keuner Straße 100 mit den LPH 1 und 2. Sollte es einen Auftrag für einen neuen Standort der Schule an der Triebeler Straße geben, muss ein umfassendes B-Planverfahren durchgeführt werden.

 

Herr Kostrewa sieht in der Informationsvorlage eine recht gute Aufarbeitung. Die entsprechenden Rahmenbedingungen wurden aufgezeigt. Jedoch ist der Antrag der SPD-Fraktion nicht in Gänze erfüllt worden. Es sollte noch tiefgründiger auf die Finanzierungsmöglichkeiten gesetzt werden. Welche Fördermöglichkeiten bestehen und wie kann die Gesamtfinanzierung über den Stadthaushalt gesichert werden. Weiterhin muss klar sein, ob am alten Standort rück- und neu gebaut werden soll oder der neue Standort für einen Neubau gewählt wird. Wir befinden uns hier am Anfang der Diskussion. Diese Fragen müssten im Vorfeld noch aufgeklärt werden, um dann erneut darüber zu beraten. Zusammenfassend ist zu sagen, dass für Hort und Schule die Gesamtkosten fehlen, die dann den Sanierungskosten gegenüberzustellen sind.

 

Herr Kostrewa bat die Verwaltung, beide Beschlüsse den Stadtverordneten nochmals zur Verfügung zu stellen.

 

Frau Korittke führte dazu aus, dass eine seriöse Gegenüberstellung von Kosten nur im Rahmen der LPH 2 der Honorarordnung getätigt werden kann. Die Machbarkeitsstudien, die vorgelagert wurden, waren auf eine Grobkostenschätzung ausgerichtet. Konkrete Aussagen zu bestimmten Nutzungen können auch erst nach Vorlage der Planungsunterlagen getätigt werden.

 

Herr Bayer führte aus, dass seit dem letzten Grundsatzbeschluss einige Zeit vergangen ist und zunächst geprüft werden sollte, ob der jetzige Schulkörper in der Keuner Straße überhaupt noch sanierungsfähig ist, bezogen darauf, diesen Standort langfristig zu erhalten. Dazu antwortete Frau Korittke, dass dieses Gebäude seine Zeit hatte und unter den heutigen Anforderungen an eine Schule nicht so einfach zu sanieren ist. Für die Sanierung müssten mit Kosten von ca. 8,0 Mio EUR gerechnet werden. Unter diesem Aspekt sollte nochmals geprüft werden, dieses Gebäude rückzubauen und einen neuen Baukörper, der den heutigen Anforderungen entspricht, zu errichten.

 

Herrn Herzberg ist es wichtig, eine Entscheidung zu treffen, ob ein Neubau in der Triebeler Straße errichtet werden oder der alte Schulstandort erhalten bleiben soll. Dazu ist eine ungefähre Kostengegenüberstellung ausreichend. Er spricht sich für einen Neubau an der Triebeler Straße aus.

 

Herr Engwicht ist der Meinung, dass kein dreistöckiges Gebäude errichtet wird, sondern ein ebenerdiger Bau entsteht. Aus seiner Sicht besteht die Möglichkeit, im Rahmen des B-Planverfahrens die vordere Fläche im Außenbereich mit zu betrachten. Für die Errichtung eines ein- bzw. zweigeschossigen Gebäudes wäre dies durchaus denkbar. Die Varianten sollten nochmals detaillierter aufgezeigt werden. Ebenfalls ist die Verkehrsanbindung, eventuell auch über den Außenbereich an der Triebeler Straße, nochmals zu prüfen.

 

Herr Engwicht sieht nochmals eine umfassende Prüfung der Erschließungssituation.

 

Herr Paeschke sieht den Vorteil im Neubau. So könnte der Schulbetrieb am alten Standort aufrecht erhalten werden. Es muss eine Beteiligung der Betroffenen durchgeführt werden. Die Fraktionen müssen sich eine Meinung bilden und in 3 4 Monaten sollte eine grundsätzliche Entscheidung getroffen werden, was gewollt ist. Wenn im Bestand gebaut wird, ist ein Ersatzschulstandort zwingend erforderlich. Bis zum nächsten HWA sollte ein entsprechender Zeitplan vorbereitet werden.

 

 

 

 


Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen.