Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Einleitung eines Verfahrens zu einem Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB mit der Bezeichnung "Sport- und Freizeitareal am Wasserturm"  

 
 
gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Bauen und Vergabe und des Ausschusses für Planung
TOP: Ö 14
Gremium: Ausschuss für Bauen und Vergabe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 08.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:25   (öffentlich ab 18:30)
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0178/2020 Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Einleitung eines Verfahrens zu einem Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB mit der Bezeichnung "Sport- und Freizeitareal am Wasserturm"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Geisler
Federführend:Verwaltungsvorstand für Stadtentwicklung und Bauen Beteiligt:Fachbereich Stadtentwicklung
Bearbeiter/-in: Porczio, Simone   

Herr Engwicht fragte an, warum die Bezeichnung des B-Planes geändert wurde. Ursprünglich sollte es „Kinder- und Jugendzentrum“ heißen. Herr Kostrewa fragte außerdem, ob der B-Plan auch für das bestehende Projekt „Schul- und Sportzentrum am Wasserturm“ erforderlich ist.

 

Dies wurde von Frau Korittke bejaht. Bezüglich der Änderung des Namens des B-Planes erklärte Frau Korittke, dass dies keine Rechtswirkung nach außen hat. Wichtig ist, dass im Bebauungsplanverfahren die zukünftigen Maßnahmen, die auf dem Areal stattfinden sollen, ausgewiesen und bezeichnet sind und alle Vorschriften nach dem Baugesetzbuch umgesetzt werden.

 

Trotzdem ist Herr Engwicht nicht der Meinung, dass der Name geändert werden musste. Es sollte auf jeden Fall in den Erläuterungen erwähnt werden, dass hier auch die Errichtung des künftigen Kinder- und Jugendzentrums vorgesehen ist.

 

Herr Heiber sprach die geotechnischen Untersuchungen an. Ist eine weitere Begutachtung Bestandteil des Bebauungsplanes?

 

Frau Korittke erläuterte dazu, dass eine Vorabprüfung durchgeführt wurde. Das waren die geotechnischen Untersuchungen. In dem Aufklärungsgespräch haben sich weitere Fragen ergeben, sodass ein weiterer Auftrag ausgelöst werden musste. Neben den weiteren Untersuchungen wurde auch beauftragt, welche Kosten entstehen, wenn ein Bodenaustausch erforderlich wird. Auch ein amtlicher Lageplan wurde beauftragt. Dies sind alles Schritte, die durchgeführt werden müssen für den Grundsatzbeschluss, der Bestand hat und der für alle möglichen Gebäude auch gültig ist. Auch wurde mit dem Fördermittelgeber nochmals Kontakt aufgenommen, um die Bezeichnung abzustimmen. Es besteht Einigkeit darüber, dass mit „Freizeit“ alles abgedeckt ist. Es beinhaltet alle Gebäude, die errichtet werden sollen.

 

Herr Dr. Jaehn fragte nach dem Festplatz, ob dieser ebenfalls Bestandteil des B-Planes ist. Dazu antwortete Frau Korittke, dass es für den Festplatz einen gesonderten B-Plan gibt, der bereits rechtskräftig ist.

 

Herr Kostrewa wies darauf hin, dass dies alles unabhängig von der Frage der Beanstandung zu sehen ist. Die SPD-Fraktion ist nach wie vor der Auffassung, dass für das Kinder- und Jugendzentrum die Gubener Straße 10 der geeignetere Standort ist.


Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 11/0/2

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 7/0/2