Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - 1. Änderung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung)  

 
 
6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Ordnung und Sicherheit
TOP: Ö 13
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit
Datum: Mo, 12.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:20
Raum: Sitzungsraum L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0191/2020 1. Änderung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Handreck, Jens
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Balke, Katrin

Herr Horn verliest die Beschlussvorlage.

 

Herr Kruse fragt, wo sich in Forst die teuren Apparate befinden? Diese Frage nimmt Herr Handreck mit und ggf. wird eine Beantwortung im Haupt- und Wirtschaftsausschuss erfolgen.

 

Herr Herzberg stellt den Änderungsantrag die Vergnügungssteuer von 15 % auf 17 % des Einspielergebnisses zu erhöhen. Dazu verweist Herr Handreck auf den aktuellen Vergleich mit den anderen Kommunen. Herr Horn fragt nach weiteren Geboten?

 

Herr Paeschke lehnt diese Methode ab, er vertritt die Meinung der Unternehmen und der Bürger sollte nicht noch mehr belastet werden. Herr Stenzel stimmt dieser Meinung zu.

 

Es erfolgt eine Abstimmung zu dem Änderungsantrag von Herrn Herzberg die Vergnügungssteuer auf 17 % zu erhöhen.

 

Abstimmung Stadtverordnete:  2 / 4 / 0

Abstimmung Sachkundige Einwohner: 0 / 3 / 0

 

Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.


Der Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die 1. Änderung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung)

entsprechend Anlage 1 zu beschließen.


Abstimmung Stadtverordnete:  6 / 0 / 0

Abstimmung Sachkundige Einwohner: 3 / 0 / 0