Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Beschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung "1. Änderung B-Plan IGG Forst-Süd (Teilfläche), TG 1B (Standort: OBI-Markt)" Verfahrenstyp: Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB 1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken 2. Satzungbeschluss  

 
 
6. Sitzung des Ausschusses für Planung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Planung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:05
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0258/2021 Beschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung "1. Änderung B-Plan IGG Forst-Süd (Teilfläche), TG 1B (Standort: OBI-Markt)"
Verfahrenstyp: Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken
2. Satzungbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Herr Olheide gab entsprechende Erläuterungen zur Vorlage.

 

Herr Herzberg fragte nach dem Graben, der umverlegt werden muss. Welche Bedeutung hat er und wo kommt er her? Dazu führte Herr Olheide aus, dass dieser Graben in Richtung Umgehungsstraße einbindet und zur Skurumer Straße verschoben werden muss. Die Umverlegung ist erforderlich, da sonst dieses Vorhaben nicht realisierbar wäre. Herr Herzberg fragte nochmals nach, wo dieser Graben herkommt. Herr Olheide wird dies recherchieren.

 

Herr Ernst fragte nach, wo die Anordnung des Parkplatzes mit 75 Stellflächen erfolgen soll. Ist der jetzige Parkplatz nicht ausreichend? Herr Olheide führte aus, dass eine bestimmte Anzahl von Stellflächen vorhanden ist, die sich aber mit der Neubaumaßnahme verändert. Südlich und nördlich sollen Stellplätze angeordnet werden. Es sind dann 230 Stellplätze vorhanden, die ausreichend sind für die Abläufe an diesem Standort.

 

Herr Ernst fragte nach, wer festlegt, wo Ersatzpflanzungen durchgeführt werden, hier z. B. auf dem städtischen Hauptfriedhof. Dazu führte Herr Olheide aus, dass dafür ein Grünordnungsplaner gebunden wurde, der in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde die Flächen bestimmt. Auf dem Hauptfriedhof ist ein Manko an Bäumen zu verzeichnen, sodass diese Fläche ausgewählt wurde. In diesem Zusammenhang verwies Herr Ernst auch auf Flächen auf dem Friedhof in Noßdorf, die dafür geeignet wären. Bei weiteren Planungen sollte dies berücksichtigt werden.

 

Bezüglich der Anfragen zum Verbleib des Fußngerweges von der Umgehungsstraße in Richtung Obi erklärte Herr Olheide, dass dieser erhalten bleibt. Dieser ist Bestandteil der öffentlich-rechtlichen Verkehrsanlage. Auf dem Gelände selbst, gibt es keinen Fußngerweg. In diesem Zusammenhang wies Herr Heiber auf den schlechten Zustand des Fuß-/Radweges von der Ampelkreuzung in Richtung Schwerinstraße hin, der im Rahmen der Baumaßnahme mit erneuert werden sollte. Dazu antwortete Herr Olheide, dass dies im Rahmen der Baumaßnahme nicht möglich ist, da der Investor schon erhebliche Kosten zu tragen hat. Dies kann nur im Fachbereich Bauen nachgefragt werden, ob es hier Planungen gibt.

 

Herr Herzberg fragte an, wie die Warenanlieferung erfolgen soll. Dazu antwortete Herr Olheide, dass diese über eine seitliche Rampe erfolgt.

 

Herr Herzberg ist der Meinung, dass die Bäume, die in einem Wohngebiet gefällt werden, auch in diesem Wohngebiet als Ersatzpflanzung verbleiben sollten. Herr Olheide führte dazu aus, dass die Entscheidung gemeinsam mit der unteren Naturschutzbehörde und dem Fachbereich getroffen wird.


Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0/2

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 5/0/0