Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Vollzug der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in Verbindung mit dem Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg (KAG) und des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) hier: Neufassung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) überdie Reinigung (Straßenreinigung/Winterdienst) öffentlicher Straßen in der Stadt Forst (Lausitz) (StrRS)  

 
 
21. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Vergabe
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Bauen und Vergabe
Datum: Do, 19.08.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 22:15
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0294/2021 Vollzug der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in Verbindung mit dem Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg (KAG) und des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG)
hier: Neufassung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) überdie Reinigung (Straßenreinigung/Winterdienst) öffentlicher Straßen in der Stadt Forst (Lausitz) (StrRS)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Obst
Federführend:Betriebsamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Fortsetzung der Sitzung 20.55 Uhr.

 

Herr Kostrewa schlug vor, die TOPs 11 und 12 gemeinsam zu behandeln, da sie miteinander verknüpft sind. Dabei wies er darauf hin, dass die Straßenreinigungssatzung bereits mehrmals im ABV beraten wurde und nicht mehr im Detail vorgestellt werden muss. Hauptaugenmerk sollte auf die Neufassung der Straßenreinigungsgebührensatzung gelegt werden. Die Grundzüge dafür wurden zwar auch schon vor einiger Zeit vorgestellt. Herr Kostrewa bat Herrn Handreck, nochmals entsprechende Erläuterungen vorzunehmen. Ferner sollte den Vertretern der Ortsteile nochmals Gelegenheit gegeben werden, ihre eingebrachten Vorschläge und Änderungswünsche entsprechend zu erläutern. Herr Kostrewa wies auch darauf hin, dass in der nächsten Woche eine gemeinsame Beratung mit den Ortsvorstehern zu diesem Thema vorgesehen ist.

 

Herr Handreck gab entsprechende Erläuterungen zur Straßenreinigungsgebührensatzung.

 

Herr Jahrow erklärte, dass der Standpunkt der Ortsvorsteher in der eigens durchgeführten Beratung am 09.08.2021 im Protokoll festgeschrieben wurde. Er verlangt von der Verwaltung mehr Flexibilität dahingehend, dass die Kehrmaschine nicht alle zwei Wochen, sondern alle sechs Wochen zum Einsatz kommt. Das muss möglich sein. Inhalt und Form der Satzungen sind nicht korrekt. Den Gleichbehandlungsgrundsatz versteht er nicht. Weiterhin wies er darauf hin, dass auch Fremdverursacher mit herangezogen werden sollten. Seiner Meinung nach sollte heute nicht weiter über die Vorlagen gesprochen werden, sondern erst der gemeinsame Termin mit der Bürgermeisterin am 24.08.2021 abgewartet werden.

 

Herr Kolm ergänzte, dass es grundsätzlich nicht so ist, dass sich die Ortsteile gegen die neuen Satzungen stemmen. Auch sie haben sich im Vorfeld Gedanken gemacht und haben es kund getan, dass der Reinigungszyklus für bestimmte Straßen im Ortsteil unverständlich ist. Vor allem bei Straßen, die keine Bankette haben, ist der Einsatz der Kehrmaschine nicht nachvollziehbar. Er erwartet, dass gemeinsam eine Lösung gefunden wird. Warum müssen die Satzungen jetzt so zügig durchgebracht werden, wir standen vor 5 Jahren auch schon mal an diesem Punkt.

 

Herr Handreck wies auf den § 49 a des Brandenburgischen Straßengesetzes hin, in dem festgeschrieben ist, dass alle öffentlichen Straßen zu reinigen sind. Auch die Art und der Umfang der Reinigung sind in diesem Paragrafen festgeschrieben. Bereits 2016 gab es die Auflage des Landes. Wichtig ist, dass alles technisch möglich und kalkulatorisch korrekt ist.

 

Herr Kolm wies nochmals darauf hin, dass in den Stellungnahmen der Ortsteile der gewünschte Reinigungszyklus geschrieben steht, was bisher keine Berücksichtigung fand.

 

Herr Engwicht ist der Meinung, dass die Straßenzugehörigkeiten, z. B. Taubenstraße (zum Teil noch Sandweg) getrennt betrachtet werden müssten.

 

Herr Engwicht wies darauf hin, dass kombinierte Rad- und Gehwege durch alle bezahlt werden müssen, wogegen nur Gehwege von den Grundstückseigentümern zu reinigen sind, was er als Ungleichbehandlung sieht.

 

Herr Handreck erklärte, dass auch bei anderen Kommunen nachgefragt wurde. Er sieht dies nicht als Ungleichbehandlung an. Herr Engwicht kann dem allerdings nicht folgen.

 

Herr Kostrewa bat um entsprechende Modellrechnungen, wenn in den Ortsteilen nicht alle 4 Wochen, sondern alle 6 Wochen gereinigt wird. Dazu antwortete Herr Obst, dass dies nur für die Straßenreinigung möglich ist, nicht für den Winterdienst.

 

Von den Ausschussmitgliedern wurde nochmals darauf hingewiesen, dass die Anlagen Fehler enthalten und entsprechend zu prüfen sind.


Es erfolgte keine Abstimmung.