Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Rückerstattung von Beiträgen für die zentrale Schmutzwasserentsorgung  

 
 
15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 15
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 29.10.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 18:45
Raum: Großer Saal des Kreishauses (C. 1. 08)
Ort: Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz) Mesta Baršc (Lužyca)
SVV/0316/2021 Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Rückerstattung von Beiträgen für die zentrale Schmutzwasserentsorgung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Smoller
Federführend:Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) Beteiligt:Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)
Bearbeiter/-in: König, Ute   

Herr Dr. Wußmann gibt bekannt, dass seine Fraktion mehrheitlich nicht zustimmen wird, da sie es für nicht fair halten, Grundstücksbesitzern Geld zurück zu erstatten und mit der Beitragserhöhung wieder zurück zu holen. Außerdem halten sie es nicht für gerechtfertigt, dass auch alle Grundstücksbesitzer etwas zurückbekommen, die zu dieser Zeit nichts gezahlt haben.

 

Herr Engwicht fragt zu dem Änderungsantrag, wie sich der Betrag zusammensetzt, da der Betrag weniger ist und dann die Finanzierung aus seiner Sicht nicht mehr gesichert ist.

 

Herr Handreck antwortet, dass der Preis in der Beschlussvorlage so kalkuliert ist, dass keine Verluste zu verzeichnen sind. Die Vorlage wurde mehrfach erklärt in den vorangegangenen Ausschüssen und den Fraktionen wurde immer die Möglichkeit gegeben die Kalkulation einzusehen und nochmals erklärt zu bekommen.

Die Schmutzwassergebühr ist aktuell eine reine Mengengebühr und nach dem letzten Abschluss ist einsehbar, dass der Beitrag nicht mehr auskömmlich ist. Laut Gesetz ist der Betrag kostendeckend zu kalkulieren und das geht mit den Beträgen des Beschlussvorschlages.

Herr Handreck bittet darum, sich zu erinnern, dass es bereits zum Jahresabschluss 2020 eine Information gab, in der es heißt das es eine Erhöhung geben muss, um wirtschaftlich zu bleiben. Herr Handreck informiert über bisherige Einsparungsmaßnahmen in diesem Bereich und möchte daran erinnern, dass es dort keinen Handlungsspielraum mehr gibt.

 

Herr Engwicht fragt nach der Konsequenz, wenn dieser Antrag nicht angenommen wird.

Herr Handreck antwortet, dass es dann eine gesplittete Gebühr gibt. Wenn man keine Beitragserstattung machen würde, dann gibt es nur die Möglichkeit unterschiedliche Gebühren für Beitragszahler und Nichtbeitragszahler zu erheben. Die Vergleichsstädte haben die Beiträge zurückerstattet, in dem Verfahren das hier beschlossen werden soll.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Rückerstattung von Beiträgen für die zentrale Schmutzwasserentsorgung.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

17/2/0

 

Damit ist die Vorlage mehrheitlich angenommen.