Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Rückerstattung von Beiträgen für die zentrale Schmutzwasserentsorgung.
Erläuterungen:
Die Stadt Forst (Lausitz) hat seit 1995 bis ca. 2011 insgesamt ca. 4,6 Mio. Euro Kanalanschlussbeiträge (§ 8 KAG) für die erstmalige Herstellung des Anschlusses eines Grundstückes an die zentrale öffentliche Schmutzwasserkanalisation erhoben. Dies betraf die erstmalige Neuerrichtung von Kanälen und damit verbunden dem Anschluss an die zentrale Kanalisation meistens in den peripheren Stadtteilen, u.a. in Keune, Noßdorf, Eulo als auch in Sacro. Überwiegend in den 1990‘iger Jahren wurden auch viele innerstädtische Baulücken erstmalig angeschlossen.
Der Kanalanschlussbeitrag ist nicht zu verwechseln mit der Grundstücksanschlussleitung (§ 10 KAG), hier erfolgt die satzungsmäßige Erhebung seit 1995 bis heute. Die Grundstücksanschlussleitung (GAL) gehört nicht zur öffentlichen Einrichtung.
Unter kalkulatorischer Berücksichtigung der Kanalanschlussbeiträge wurden bisher die Schmutzwassergebühren kalkuliert. Festzustellen ist, dass ohne die erhobenen Kanalanschlussbeiträge die Schmutzwassergebühr in all den Jahren deutlich höher gewesen wäre.
Rechtsprechung und auch die nicht klare eindeutige Gesetzeslage führten zu großen Verunsicherungen auch in der Handhabung und Umsetzung der Satzungen. Viele Aufgabenträger im Land Brandenburg, die Kanalanschlussbeiträge erhoben haben, haben diese wieder erstattet. Mit dem jetzt vorliegenden Regelwerk für die Stadt Forst (Lausitz) haben wir uns beim Eigenbetrieb in Lübben orientiert. Hier wurden 2014 ff die zuvor erhobenen Beiträge ebenfalls erstattet.
Die Hinweise des VG Cottbus aus dem Februar diesen Jahres haben unter Abwägung der Vor- und Nachteile einschließlich der rechtlichen Risiken die Verwaltung zur Vorlage dieser Satzung bewogen. Mit der Auszahlung/ Erstattung der Beiträge sollen künftig einheitliche Gebühren für alle Anschlussnehmer festgesetzt werden. Bei Nichtauszahlung/ Erstattung der Beiträge sind gesplittete Gebühren zu erheben.
Die Beiträge sollen unverzinst und an diejenigen erstattet werden, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung Eigentümer der Grundstücke sind. Das betrifft ca. 1.800 Anschlussnehmer. Die Verwaltung schätzt ein, dass die Erstattung innerhalb eines Jahres im Wesentlichen erfolgen wird.
Mit dieser Vorlage einher gehen die 3. Änderungssatzung zur Gebührenerhebung in der zentralen Schmutzwasserentsorgung und der Wirtschaftsplan 2022.
Zur Erläuterung der Gesamtthematik verweisen wir auf die allen Stadtverordneten vorliegende Präsentation vom Haupt- und Wirtschaftsausschuss (Werksausschuss) vom 02. Juni 2021.
Anlagen:
Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Rückerstattung von Beiträgen für die zentrale Schmutzwasserentsorgung
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