Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Antrag zur Erstzugriffsberechtigung Objekt Wehrinselstraße 41  

 
 
12. Sitzung des Werksausschusses des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz)
TOP: Ö 8
Gremium: Werksausschuss des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz)
Datum: Di, 09.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:45 - 20:50
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0336/2021 Antrag zur Erstzugriffsberechtigung Objekt Wehrinselstraße 41
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Zuber, Sven
Federführend:Verwaltungsvorstand für Service, Bildung und Personal Bearbeiter/-in: Schultz, Silvia

Herr Palm hat für die heutige Präsentation im Werksausschuss Details der Studie des Planungsbüros complan aufbereitet. Das Büro generierte aus dem umfangreichen Analysenteil die Nutzungsmatrix. In der Präsentation enthalten sind auch die beiden Nutzungsvarianten, welche in der weiteren Ausarbeitung entwickelt werden.r die Weiterentwicklung des Ostdeutschen Rosengartens wäre dies ein sehr wichtiges Objekt.

 

Herr Zuber: Bereits Anfang des Jahres wurde im Werksausschuss aus Verwaltungssicht über Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der Potenziale für den Ostdeutschen Rosengarten informiert. Es gibt erheblichen Flächenbedarf insbesondere für den Wirtschaftshof (Unterbringung Technik und Beschäftigte). Bei Techniknutzung des Betriebsamtes entstehen große Fahrstrecken bzw. Transportwege zum Rosengarten. Dargestellt wurde auch die ähnliche Situation im Betriebsamt. Hier ist das Verwaltungsgebäude nicht saniert und mit Problemen behaftet. Das Militärgelände in der Wehrinselstraße befindet sich im Eigentum des Bundes mit der Option zur Veräerung, wobei die Regel einer Vorzugsvariante für die ansässige Kommunalverwaltung greift, nämlich Direktveräerung an die Stadt Forst (Lausitz) ohne Ausschreibungsregularien zum entsprechenden Preis. Voraussetzung ist ein Nutzungskonzept. Dazu wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 18.06.2021 eine Beschlussvorlage eingebracht. Die Firma complan aus Potsdam erhielt den Auftrag, eine Analyse der Rahmenbedingungen zu erarbeiten. Die Kostenreduzierung des Bundes ist nur möglich, wenn das Objekt für kommunale Aufgaben genutzt wird. Beim Rosengarten definiert die Kommunalverfassung die Würdigung der denkmalgeschützten Anlagen als Pflichtaufgabe. Nach Auffassung der Verwaltung werden diese Mindestanforderungen erfüllt. Im Konzept sind zwei Varianten enthalten (Erhaltung und Abriss des Plattenbaus an der Paul- Högelheimer-Straße). Aus Verwaltungssicht erfolgt wegen der Unterbringung von Verwaltungskräften des Betriebsamtes und des Eigenbetriebes kein Abriss. Beide Varianten enthalten den Rückbau des Gebäudekomplexes an der Wehrinselstraße. Dies würde zu einer erheblichen Aufwertung des Ensembles des Ostdeutschen Rosengartens im Eingangsbereich führen. Die Kostenschätzung nach DIN für beide Varianten liegt bei ca. 7,9 oder 7,6 Mio. €. Sollte die Realisierung möglich sein, erfolgt sie stufen- bzw. abschnittsweise und unter Weiterentwicklung des Konzeptes.glich ist die Beantragung finanzieller Mittel im Rahmen der Lausitz-Förderung, aber auch andere Fördermittelgeber sind zu erschließen. Das Projekt muss nicht in kurzer Zeit umgesetzt werden. Sofort genutzt werden könnten jedoch entsprechende Lager- und Unterstellmöglichkeiten.

 

Der erste Schritt ist die Beschlussfassung dieser Vorlage, um anschließend beim Bund Interesse an der Immobilie zu bekunden bzw. den Erwerb zeitnah zu beantragen. Evtl. wird ein eigener Wertgutachter der Bundesanstalt beauftragt. Aus dieser Wertermittlung ergibt sich die Reduzierung des Kaufpreises für die Stadt Forst (Lausitz). Ist der vom Bund ermittelte Kaufpreis für die Stadt nicht akzeptabel, muss nachverhandelt oder ausgeschlagen werden. Zweiter Schritt ist dann ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Erwerb der Immobilie.

 

Herr Auerswald: Der Grundstückserwerb ist mit 40.000 € enthalten. Wie entstand dieser Wert?

Herr Zuber: Einen aktuellen Preis gibt es nicht. Aufgerufen wurde ein Wert von ca. 80.000 €, bei 50 % Reduzierung ergeben sich dann 40.000 €. Ob dieser Wert noch relevant ist, muss abgewartet werden.

 

Herr Auerswald weist auf die dreimonatige Kündigungsfrist r die Mieter der Hallen hin, die z. B. für ein Fuhrunternehmen relativ kurz ist, um ein neues Objekt zu finden. Deshalb sollten sie bei der Suche nach alternativen Mietobjekten unterstützt werden. Wurde ein Bodengutachten in Bezug auf Kontaminierung erstellt? Man sollte dies vor dem Erwerb feststellen, um spätere Kosten zu vermeiden.

Herr Zuber: Bei Übernahme der Immobilie wird der Handlungsspielraum für Kündigungen nicht drei Monate sein, sondern die Firmen werden mit Unterstützung der Stadt genügend Zeit zur Objektsuche haben. Untersuchungen sind nicht bekannt. Bestimmte Stoffe sind wahrscheinlich in das Erdreich gelangt, aber nicht in dem Ausmaß wie bei Textilfabriken, sondern bei normaler Fahrzeughaltung.

 

Herr Staudacher: Sind die dort geplanten Parkplätze auch für die Öffentlichkeit nutzbar?

Herr Palm: Parkplätze sollen für Veranstaltungen genutzt werden. Vorgesehen ist kein massiver Ausbau, sondern als Wiesenparkplatz für Sommer-Veranstaltungen.

 

r Herrn Paeschke ist dieses Objekt eine sehr positive sung mit guten Voraussetzungen für den Veranstaltungsservice und idealen Bedingungenr das Umfeld des Ostdeutschen Rosengartens. Die Bodenuntersuchung ist nicht von großer Bedeutung, da keine Neubauten mit Erdaushub geplant sind. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es nicht notwendig, dafür Geld auszugeben.

 

Abstimmungsergebnis:  6/0/0