Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, für das Objekt Wehrinselstraße 41 auf Grundlage der als Anlage beigefügten Nutzungskonzeption bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) einen Antrag auf Erstzugriff für den Erwerb zu stellen. Erläuterungen:
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit der Beschlussvorlage SVV/0275/2021 am 18.06.2021 den Grundsatzbeschluss zur Entwicklung des Objektes Wehrinselstraße 41 gefasst. Auf dessen Grundlage wurde eine Konzeption durch die Firma complan Kommunalberatung aus Potsdam im Auftrag der Stadt Forst (Lausitz) erstellt. Diese wird entsprechend des o. g. Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt.
Aufgestellt wurden zwei mögliche Nutzungsvarianten, die jedoch beide die grundsätzlich notwendigen Betriebsflächen für den Ostdeutschen Rosengarten, für die Entwicklung des Betriebsamtes und die Weiterentwicklung der Parkraumsituation sichern. Beide Varianten gehen vom Rückbau des ehemaligen Verwaltungsgebäudes an der Wehrinselstraße aus. Aus Sicht der Verwaltung sind beide erarbeiteten Nutzungsvarianten zielführend, jedoch bietet die Variante 1 ohne den Abriss des Wohnheims mehr Flexibilität. Für die weiteren Planungen sind aufgrund der grundsätzlichen Geeignetheit beide Varianten entsprechend weiterzuentwickeln. Sie bieten die Möglichkeit einer stufenweise Entwicklung des Geländes.
Das Nutzungskonzept ist geeignet, den notwendigen Anforderungen für eine verbilligte Abgabe von Liegenschaften des Bundes zu entsprechen. Daher kann nach der Beschlussfassung dieser Vorlage ein Antrag bei der BIMA auf Ausübung der Erstzugriffsberechtigung durch die Stadt Forst (Lausitz) gestellt werden.
Für die Finanzierung der in der Nutzungskonzeption aufgeführten Maßnahmen in den nächsten Jahren wird die Stadt Forst (Lausitz) Fördermittelprogramme erschließen. Voraussetzung ist jedoch der Erwerb des Grundstücks durch die Stadt Forst (Lausitz).
Anlage: Nutzungskonzept
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