Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Renner möchte wissen, ob die Schulbezirke flexibel gestaltet werden. Ist die Einschulung eines in Noßdorf wohnenden Kindes in Keune oder Eulo möglich? Frau Müller: Die Stadt Forst (Lausitz) muss jährlich das Ortsrecht für das nächste Einschulungsjahr herstellen. Es gibt feste Schulbezirke und die in den Stadtgebieten wohnenden Kinder müssen an den zugeteilten Grundschulen angemeldet werden. Sind andere Schulen gewünscht, ist ein Antrag auf Umschulung mit Angabe von Gründen zu stellen, der durch die Stadt und die Wunsch-Schule bearbeitet und durch das Staatliche Schulamt genehmigt oder abgelehnt wird. Bewährt hat sich in den letzten Jahren die Festlegung eines Überschneidungsgebietes. Hier kann der Schulträger die in einem Gebiet konzentriert wohnenden Kinder (z. B. Stadtmitte) auf alle Grundschulen verteilen.
Abstimmung Stadtverordnete: 7/0/0 Abstimmung Sachkundige Einwohner: 2/0/1 |
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