Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Bestimmung von Schulbezirken und dem Überschneidungsgebiet für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2022/2023  

 
 
11. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales und Sport
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport
Datum: Mo, 08.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:05
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0332/2021 Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Bestimmung von Schulbezirken und dem Überschneidungsgebiet für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2022/2023
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich Bildung und Soziales Bearbeiter/-in:Fachbereichsleiterin Müller, Anett

Herr Renner möchte wissen, ob die Schulbezirke flexibel gestaltet werden. Ist die Einschulung eines in Noßdorf wohnenden Kindes in Keune oder Eulo möglich?

Frau Müller: Die Stadt Forst (Lausitz) muss jährlich das Ortsrecht für das nächste Einschulungsjahr herstellen. Es gibt feste Schulbezirke und die in den Stadtgebieten wohnenden Kinder müssen an den zugeteilten Grundschulen angemeldet werden. Sind andere Schulen gewünscht, ist ein Antrag auf Umschulung mit Angabe von Gründen zu stellen, der durch die Stadt und die Wunsch-Schule bearbeitet und durch das Staatliche Schulamt genehmigt oder abgelehnt wird. Bewährt hat sich in den letzten Jahren die Festlegung eines Überschneidungsgebietes. Hier kann der Schulträger die in einem Gebiet konzentriert wohnenden Kinder (z. B. Stadtmitte) auf alle Grundschulen verteilen.

 

Abstimmung Stadtverordnete: 7/0/0

Abstimmung Sachkundige Einwohner:     2/0/1