Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0332/2021  

 
 
Betreff: Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Bestimmung von Schulbezirken und dem Überschneidungsgebiet für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2022/2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich Bildung und Soziales Bearbeiter/-in:Fachbereichsleiterin Müller, Anett
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport Vorberatung
08.11.2021 
11. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales und Sport    
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
17.11.2021 
15. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
15.12.2021 
16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Satzung
Anlage 1_Straßen Schulbezirke und Überschneidungsgebiet
Anlage 2_Kartenausschnitt Schulbezirke und Überschneidungsgebiet

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Bestimmung von Schulbezirken und dem Überschneidungsgebietr die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2022/2023.

 


Erläuterungen:

 

Auf der Grundlage des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) muss für jede Grundschule ein Schulbezirk bestimmt werden, „r den die Schule die örtlich zuständige Schule ist“. Diese Regelung erlässt der Schulträger durch Satzung (§ 106 (5) BbgSchulG).

 

Das für die Schule zuständige Ministerium legt für die Klassenbildung durch Verwaltungsvorschriften die Richtwerte für die Klassenfrequenz sowie die Bandbreiten fest 103 (4) BbgSchulG). Die Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisation vom 26. Juli 2017, zuletzt geändert  durch Verwaltungsvorschrift vom 06. Juli  2020, schreiben für Grundschulen den Klassenfrequenzrichtwert von 23 SchülerInnen  vor. Der untere Wert der Bandbreite beträgt 15, der obere Wert 28 SchülerInnen. Die Grundschule Keune unterrichtet nach dem Konzept „Schule für gemeinsames Lernen“. r Schulen, die nach diesem Konzept unterrichten, soll laut Rundschreiben 3/17 (RS 3/17) vom 09.02.2017 (Abl. MBJS/17, [Nr. 5], S. 40)r eine neu einzurichtende Klasse eine Klassenfrequenz von 25 SchülerInnen nicht überschritten werden.

 

Im Gebiet des Schulträgers sollen möglichst  gleich starke Klassen gebildet werden.

 

Insbesondere mit Beginn des Jahres 2015 zeigt sich deutlich, dass die Festlegung von einem Schulbezirk je Grundschule zur Konzentration der einzuschulenden Asylbewerberkinder führt. Durch diese konzentrierte Lage der Unterbringung von Asylbewerberfamilien ist die Grundschule Nordstadt massiv zuerst betroffen. Hier ist aus der Sicht der Schulkonferenz, aber auch nach Auffassung des Schulträgers unbedingt gegenzusteuern. Durch die schulrechtliche Möglichkeit der Bildung von Überschneidungsgebieten kann der Schulträger die in diesem Gebiet lebenden Kinder auf alle Grundschulen aufteilen. Die Anwendung dieses Verfahrens wurde auch vom Staatlichen Schulamt Cottbus begrüßt.

 

 

Zum Schuljahr 2022/2023 werden voraussichtlich 144 Kinder, einschließlich der 32 rückgestellten Kinder aus dem vorherigen Schuljahr, in Schulen in städtischer Trägerschaft eingeschult.

Vor dieser Ermittlung wurden die der Stadt Forst (Lausitz) gemeldeten Kinder der Evangelischen Grundschule Forst, 23 Kinder aus dem Stadtgebiet Forst (Lausitz), und die der Archimedes Grundschule, 12 Kinder aus dem Stadtgebiet Forst (Lausitz), (Stand 01.09.2021) abgezogen.

 

Ausgehend von der Bestätigung der Schulentwicklungskonzeption (Beschluss SVV/0474/2010) der Stadt Forst (Lausitz) wurde folgende Verteilung vorgenommen:

 

Grundschule

Anschrift

Klassenanzahl

Forst Mitte

Max-Fritz-Hammer-Straße 15

Zwei

Keune

Keuner Straße 100

Eine

Nordstadt

Frankfurter Straße 48

Zwei

 

Die endgültigen Schülerzahlen in den jeweiligen Klassen ergeben sich erst nach Entscheidung des Staatlichen Schulamtes Cottbus bezüglich der für das beginnende Schuljahr  gestellten Umschulungsanträge zum Besuch einer anderen als der örtlich zuständigen Grundschule.

 

Aus den Erfahrungswerten der letzten Einschulungsjahre sind in städtischen Schulen für das Schuljahr 2022/2023 insgesamt mindestens 20 Zurückstellungen zu erwarten. Die diesbezüglichen Entscheidungen treffen die jeweiligen Schulleitungen nicht vor dem Monat Mai.

 

Anzumerken ist, dass auch die genaue Anzahl der einzuschulenden Kinder von Asylbewerberfamilien nicht vorausgesagt werden kann.

 

Auch wurden nur die Kinder veranschlagt, die zu diesem Zeitpunkt bereits in der Stadt Forst (Lausitz) leben.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

        Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Bestimmung von Schulbezirken und dem Überschneidungsgebiet für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2022/2023

        Anlage 1 der Satzung: Straßen Schulbezirke und Überschneidungsgebiet

        Anlage 2 der Satzung: Kartenausschnitt Schulbezirke und Überschneidungsgebiet

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 Satzung (18 KB)    
Anlage 1 2 Anlage 1_Straßen Schulbezirke und Überschneidungsgebiet (147 KB)    
Anlage 2 3 Anlage 2_Kartenausschnitt Schulbezirke und Überschneidungsgebiet (507 KB)