Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Beschluss gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB mit der Bezeichnung "Erweiterung der Deponie Forst" mit dem Ziel der Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes i.S.d. § 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO mit den Zweckbestimmungen Deponie und Abfallentsorgung  

 
 
9. Sitzung des Ausschusses für Planung
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Planung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 11.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:30
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0342/2021 Beschluss gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB mit der Bezeichnung "Erweiterung der Deponie Forst" mit dem Ziel der Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes i.S.d. § 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO mit den Zweckbestimmungen Deponie und Abfallentsorgung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Frau Geisler gab entsprechende Erläuterungen zur Vorlage und bezog hier den TOP 12 mit ein.

 

Herr Herzberg fragte an, ob die entsprechenden Waldflächen schon erworben wurden oder wann sie erworben werden und wo die Ausgleichsmaßnahmen stattfinden. Herr Kunze, Werkleiter der Abfallwirtschaft Spree-Neiße, aspn, führte dazu aus, dass die Flächen dem Landkreis Spree-Neiße gehören. Mit dem Forstamt gab es Abstimmungen zu Ausgleichsflächen. Vorgesehen ist, auf der Deponie in Jehserig die Ersatzpflanzungen vorzunehmen, was als ausreichend angesehen wird. Der derzeitige Bestand ist bedeutend minderwertiger als die Neupflanzungen.

 

Herr Engwicht bat nochmals um Prüfung, ob die Ersatzpflanzungen nicht in unmittelbarer Nähe der abzuholzenden Bestände, ggf. auch teilweise,glich sind. Herr Kunze erklärte dazu, dass dies mit Frau Geisler besprochen wurde. Es handelt sich jedoch um 25.000 m², die in Forst (Lausitz) nicht abgedeckt werden können. Ein Teil der Ersatzpflanzungen wird auf jeden Fall in Forst (Lausitz) erfolgen.

 

Herr Mattern fragte nach, wie die Entwässerung geplant ist.

 

Dazu antwortete Herr Kunze, dass die Deponie nicht erweitert werden soll. Hier soll nur der Betriebshof erweitert werden. Dort befinden sich Versickerungsflächen. Eine Abstimmung erfolgte mit der unteren Wasserbehörde.

 

Herr Engwicht fragte nach, ob das Verwaltungsgebäude in Betrieb bleibt. Dazu antwortete Herr Kunze, dass die bestehende Kompostfläche in Richtung Autobahn auf einer Fläche von 10.000 m² umgesiedelt wird. Der jetzige Betriebshof wird dann saniert. Auf dem Betriebshof gibt es einen Wertstoffhof. Dieser wird komplett neu und modern gebaut (8.000 m²). Zudem wird es eine neue Schadstoffsammelstelle geben sowie einen Umschlagplatz für Altpapier (1.000 m²). Der andere Teil des Betriebshofes wird dann ebenfalls saniert. Hier sollen Stellplätze für Pkw entstehen.

 

Herr Gäbler fragte nach, ob es in naher Zukunft vorgesehen ist, die Fahrzeuge auf Elektrobetrieb umzurüsten. Herr Kunze führte dazu aus, dass dies bereits geprüft wurde, jedoch die Umrüstung nur auf E-Fahrzeuge nicht wirtschaftlich ist. Alternativ sollen Wasserstoffahrzeuge die Müllentsorgung übernehmen. Es ist das Ziel, bis 2036 alle Fahrzeuge auf Wasserstoff umzurüsten, wenn es finanzierbar ist. Es ist auch geplant, kleine Fahrzeuge und firmeneigene Fahrzeuge auf Batteriebetrieb umzustellen.


Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0/0

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 4/0/0

 

Die Vorlage wurde einstimmig laut Beschlussvorlage angenommen.