Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0342/2021  

 
 
Betreff: Beschluss gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB mit der Bezeichnung "Erweiterung der Deponie Forst" mit dem Ziel der Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes i.S.d. § 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO mit den Zweckbestimmungen Deponie und Abfallentsorgung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung Vorberatung
11.11.2021 
9. Sitzung des Ausschusses für Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
17.11.2021 
15. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
15.12.2021 
16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Lageplan Deponie
Anlage 2 - Luftbild
Anlage 3 - Antrag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 BauGB mit der Bezeichnung „Erweiterung der Deponie Forst“ mit dem Ziel der Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes i.S.d. § 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO mit den Zweckbestimmungen Deponie und Abfallentsorgung.

 

Die Beschlüsse werden ortsüblich bekanntgegeben.

 

Die Anlagen 1 bis 3 sind Bestandteil des Beschlusses.


Erläuterungen:

 

Entwicklungsrichtung

 

  1. Planungsrechtliche Einordnung

 

Der Standort der Deponie an der Bundesautobahn A 15 liegt im Außenbereich und wird auf der Grundlage des § 35 BauGB beurteilt.

 

Im Geltungsbereich des gültigen Flächennutzungsplanes von 1998 erfolgte eine Darstellung als Fläche für

 

  • Fläche als Mülldeponie / Halde
  • Kennzeichnung einer geplanten Nutzungsänderung (Erweiterungsfläche)
  • Altlasten

 

r die bestehenden baulichen Anlagen liegen unterschiedliche Genehmigungen nach

 

  • abfallrechtlichen Bestimmungen
  • immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen
  • Genehmigungen auf der Grundlage der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO)
  • Genehmigungen nach wasserrechtlichen Bestimmungen

 

vor. Aufgrund der Lage des Standortes im Außenbereich sind der künftigen Entwicklung über das bestehende Betriebsareal hinaus enge Grenzen gesetzt.

 

So ist eine weitere räumliche Ausdehnung oder Umstrukturierung des Standortes unter Berücksichtigung der Regelungen des § 35 BauGB nicht bzw. nur in sehr geringem Umfang möglich. Insbesondere die geplanten Erweiterungen in bislang nicht genutzte Bereiche begründen ein Bauleitplanerfordernis.

 

  1. Geplante Entwicklungsrichtung

 

Zur Bewältigung der zukünftigen Aufgaben der Abfallentsorgung des Landkreises Spree-Neiße sind die auf dem Betriebshof Forst (Lausitz) derzeit vorhandenen Möglichkeiten nicht ausreichend. Der Betriebshof muss daher in den nächsten Jahren zukunftssicher erweitert und modernisiert werden. Diesbezüglich wurde im Jahr 2021 durch das Ingenieurbüro C & E Consulting und Engineering GmbH Chemnitz ein Standortentwicklungskonzept für den Betriebshof Forst (Lausitz) erarbeitet. In diesem Zusammenhang sind in den nächsten 5 Jahren folgende Anlagenteile umzubauen, zu modernisieren und neu zu errichten:

 

  • Behälterlager,
  • Wertstoffhof,
  • Grünabfallkompostieranlage,
  • Umschlagplatz Papier und Holz,
  • Tank- und Waschplatz,
  • Beleuchtung,
  • PV-Anlage,
  • Brauchwasserversorgung und
  • Elektroenergieversorgung.

 

r die Umbau-, Modernisierungs- und Neuerrichtungsmaßnahmen sind die derzeit auf dem Betriebshof vorhandenen Flächen nicht ausreichend. Es ist daher erforderlich, die bereits seit Jahren zur Flächenerweiterung vorgesehenen Grundstücke im Süden und Norden des Betriebshofes zu erweitern.

 

Mit der geplanten Flächenerweiterung kann der Standort des Betriebshofes des Eigenbetriebes langfristig erhalten, die Arbeitsplätze gesichert und sogar erweitert werden.

 

  1. Eigentumsverhältnisse

 

Die geplanten Erweiterungsflächen befinden sich im Eigentum des Landkreises Spree-Neiße.

 

  1. Vorhabenträger

 

Landkreis Spree-Neiße

Eigenbetrieb Abfallwirtschaft

Heinrich-Heine-Straße 1

03149 Forst (Lausitz)

 

  1. Nutzungsangaben

 

Das 48.330 m² große Flurstück 16, Flur 38, Gemarkung Forst auf der östlichen Seite des Standortes wird derzeit schon als Betriebsfläche der Abfallentsorgung genutzt und beherbergt alle bisher auf dem Betriebsgelände vorhandenen Betriebseinrichtungen (Verwaltungsgebäude 1 und 2, Werkstatt, Tankstelle, Containerlagerflächen, Wertstoffhof, Kompostierfläche, Zufahrt, Deponie und Umladestation. Die auf dem Grundstück genutzte Betriebsfläche beträgt 30.839,17 m².

 

Die 17.490 m² große Erweiterungsfläche des Flurstückes 16 soll zur Neuerrichtung der Grünabfallkompostieranlage nach dem Stand der Technik genutzt werden.

 

Die gesamte Fläche „Erweiterungsfläche“ ist derzeit noch mit Kiefernwald bewachsen. Für den Neubau der Kompostieranlage werden 9.000 bis 10.000 m² beansprucht und befestigt. Die restlichen ca. 7.500 m² des Flurstückes 16 werden als Ausgleichsflächen und zur Anlage der Versickerungsflächen der auf der Kompostieranlage anfallenden Oberflächengewässer genutzt.

 

Das zur südlichen Erweiterung des Betriebshofes vorgesehene Flurstück 27, Flur 38, Gemarkung Forst, hat eine Größe von 61.228 m². Die Fläche ist derzeit noch mit Kiefernwald bewachsen.

 

Der nördliche Teil des Flurstückes soll zur Neuerrichtung des Werkhofes, der Schadstoffsammelstelle, Umschlaghalle für Papier und Altholz sowie als Anlage zur Vorbereitung der Wiederverwendung genutzt werden. Dazu sollen bis 2025 ca. 11.500 m² befestigt werden. Für die Zufahrt, die Begrünung, die Oberflächenbefestigung und noch nicht genutzte Randbereiche werden 13.500 m² beansprucht.

 

Eine Inanspruchnahme des südlichen Teils des Flurstückes 27 mit ca. 36.000 m² ist derzeit noch nicht geplant.

 

r beide Erweiterungsflächen wird bei der zuständigen Forstbehörde ein Antrag auf Waldumwandlung gestellt.

 

  1. Bauleitplanerfordernis

 

Vor dem Hintergrund der geplanten Entwicklungsrichtung und der beabsichtigten Ausdehnung auf Flächen, die im gültigen Flächennutzungsplan noch als Waldflächen deklariert sind, sind folgende Bauleitplanverfahren erforderlich:

 

a)      vorhabenbezogener Bebauungsplan

b)      vorbereitendes Bauleitplanverfahren, 10. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)

 

Es ist beabsichtigt, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan anzupassen, um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen.

 

Nach Rücksprache mit der höheren Verwaltungsbehörde am 07.10.2021 ist hierbei im vorhabenbezogenen Bebauungsplan eine Darstellung als Sondergebiet mit den Zweckbestimmungen Deponie und Abfallentsorgung und im Flächennutzungsplan als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Deponie und Abfallentsorgung zielführend, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Entwicklung des Areals zu schaffen.

 

  1. Durchführungsvertrag

 

Im Rahmen des zwischen dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Spree-Neiße und der Stadt Forst (Lausitz) noch abzuschließenden Durchführungsvertrages werden Regelungen zur beabsichtigten baulichen Erweiterung, zu Fristen der Umsetzung, zu Kompensationsmaßnahmen, zu Fragen der Erschließung u. a. geregelt.

 

  1. Kostenübernahme

 

Eine Kostenübernahmeerklärung liegt vor.

 

  1. Hinweis

 

Auf das Mitwirkungsverbot des § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird hingewiesen.


Anlagen:

Anlage 1 Lageplan mit Darstellung des Geltungsbereiches

Anlage 2 Luftbildaufnahme

Anlage 3 Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

  incl. Kostenübernahmeerklärung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 Lageplan Deponie (225 KB)    
Anlage 1 2 Anlage 2 - Luftbild (420 KB)    
Anlage 2 3 Anlage 3 - Antrag (1141 KB)