Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 BauGB mit der Bezeichnung „Erweiterung der Deponie Forst“ mit dem Ziel der Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes i.S.d. § 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO mit den Zweckbestimmungen Deponie und Abfallentsorgung.
Die Beschlüsse werden ortsüblich bekanntgegeben.
Die Anlagen 1 bis 3 sind Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Entwicklungsrichtung
Der Standort der Deponie an der Bundesautobahn A 15 liegt im Außenbereich und wird auf der Grundlage des § 35 BauGB beurteilt.
Im Geltungsbereich des gültigen Flächennutzungsplanes von 1998 erfolgte eine Darstellung als Fläche für
Für die bestehenden baulichen Anlagen liegen unterschiedliche Genehmigungen nach
vor. Aufgrund der Lage des Standortes im Außenbereich sind der künftigen Entwicklung über das bestehende Betriebsareal hinaus enge Grenzen gesetzt.
So ist eine weitere räumliche Ausdehnung oder Umstrukturierung des Standortes unter Berücksichtigung der Regelungen des § 35 BauGB nicht bzw. nur in sehr geringem Umfang möglich. Insbesondere die geplanten Erweiterungen in bislang nicht genutzte Bereiche begründen ein Bauleitplanerfordernis.
Zur Bewältigung der zukünftigen Aufgaben der Abfallentsorgung des Landkreises Spree-Neiße sind die auf dem Betriebshof Forst (Lausitz) derzeit vorhandenen Möglichkeiten nicht ausreichend. Der Betriebshof muss daher in den nächsten Jahren zukunftssicher erweitert und modernisiert werden. Diesbezüglich wurde im Jahr 2021 durch das Ingenieurbüro C & E Consulting und Engineering GmbH Chemnitz ein Standortentwicklungskonzept für den Betriebshof Forst (Lausitz) erarbeitet. In diesem Zusammenhang sind in den nächsten 5 Jahren folgende Anlagenteile umzubauen, zu modernisieren und neu zu errichten:
Für die Umbau-, Modernisierungs- und Neuerrichtungsmaßnahmen sind die derzeit auf dem Betriebshof vorhandenen Flächen nicht ausreichend. Es ist daher erforderlich, die bereits seit Jahren zur Flächenerweiterung vorgesehenen Grundstücke im Süden und Norden des Betriebshofes zu erweitern.
Mit der geplanten Flächenerweiterung kann der Standort des Betriebshofes des Eigenbetriebes langfristig erhalten, die Arbeitsplätze gesichert und sogar erweitert werden.
Die geplanten Erweiterungsflächen befinden sich im Eigentum des Landkreises Spree-Neiße.
Landkreis Spree-Neiße Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Heinrich-Heine-Straße 1 03149 Forst (Lausitz)
Das 48.330 m² große Flurstück 16, Flur 38, Gemarkung Forst auf der östlichen Seite des Standortes wird derzeit schon als Betriebsfläche der Abfallentsorgung genutzt und beherbergt alle bisher auf dem Betriebsgelände vorhandenen Betriebseinrichtungen (Verwaltungsgebäude 1 und 2, Werkstatt, Tankstelle, Containerlagerflächen, Wertstoffhof, Kompostierfläche, Zufahrt, Deponie und Umladestation. Die auf dem Grundstück genutzte Betriebsfläche beträgt 30.839,17 m².
Die 17.490 m² große Erweiterungsfläche des Flurstückes 16 soll zur Neuerrichtung der Grünabfallkompostieranlage nach dem Stand der Technik genutzt werden.
Die gesamte Fläche „Erweiterungsfläche“ ist derzeit noch mit Kiefernwald bewachsen. Für den Neubau der Kompostieranlage werden 9.000 bis 10.000 m² beansprucht und befestigt. Die restlichen ca. 7.500 m² des Flurstückes 16 werden als Ausgleichsflächen und zur Anlage der Versickerungsflächen der auf der Kompostieranlage anfallenden Oberflächengewässer genutzt.
Das zur südlichen Erweiterung des Betriebshofes vorgesehene Flurstück 27, Flur 38, Gemarkung Forst, hat eine Größe von 61.228 m². Die Fläche ist derzeit noch mit Kiefernwald bewachsen.
Der nördliche Teil des Flurstückes soll zur Neuerrichtung des Werkhofes, der Schadstoffsammelstelle, Umschlaghalle für Papier und Altholz sowie als Anlage zur Vorbereitung der Wiederverwendung genutzt werden. Dazu sollen bis 2025 ca. 11.500 m² befestigt werden. Für die Zufahrt, die Begrünung, die Oberflächenbefestigung und noch nicht genutzte Randbereiche werden 13.500 m² beansprucht.
Eine Inanspruchnahme des südlichen Teils des Flurstückes 27 mit ca. 36.000 m² ist derzeit noch nicht geplant.
Für beide Erweiterungsflächen wird bei der zuständigen Forstbehörde ein Antrag auf Waldumwandlung gestellt.
Vor dem Hintergrund der geplanten Entwicklungsrichtung und der beabsichtigten Ausdehnung auf Flächen, die im gültigen Flächennutzungsplan noch als Waldflächen deklariert sind, sind folgende Bauleitplanverfahren erforderlich:
a) vorhabenbezogener Bebauungsplan b) vorbereitendes Bauleitplanverfahren, 10. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)
Es ist beabsichtigt, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan anzupassen, um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen.
Nach Rücksprache mit der höheren Verwaltungsbehörde am 07.10.2021 ist hierbei im vorhabenbezogenen Bebauungsplan eine Darstellung als Sondergebiet mit den Zweckbestimmungen Deponie und Abfallentsorgung und im Flächennutzungsplan als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Deponie und Abfallentsorgung zielführend, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Entwicklung des Areals zu schaffen.
Im Rahmen des zwischen dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Spree-Neiße und der Stadt Forst (Lausitz) noch abzuschließenden Durchführungsvertrages werden Regelungen zur beabsichtigten baulichen Erweiterung, zu Fristen der Umsetzung, zu Kompensationsmaßnahmen, zu Fragen der Erschließung u. a. geregelt.
Eine Kostenübernahmeerklärung liegt vor.
Auf das Mitwirkungsverbot des § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird hingewiesen. Anlagen: Anlage 1 Lageplan mit Darstellung des Geltungsbereiches Anlage 2 Luftbildaufnahme Anlage 3 Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes incl. Kostenübernahmeerklärung
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