Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB die Durchführungsfrist der rechtskräftigen Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Westliche Innenstadt“ über den gesetzlich befristeten Zeitraum gemäß § 235 Abs. 4 BauGB, datiert mit dem 31.12.2021, bis zum 31.12.2024 zu verlängern.
Abstimmungsergebnis:
10/0/0
Damit ist die Beschlussvorlage einstimmig angenommen.
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