Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Stenzel stellt fest, dass die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung form- und fristgemäß nach der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse, eingeladen wurden. Die Zeit, der Ort und die Tagesordnung zur 16. Stadtverordnetenversammlung wurden form- und fristgemäß nach § 15 Absatz 4 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) öffentlich bekannt gemacht. Es sind die Bürgermeisterin sowie 24 Stadtverordnete anwesend, die Stadtverordnetenversammlung ist somit beschlussfähig. Herr Stenzel weist zu Beginn auf den § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg hin, in dem das Mitwirkungsverbot geregelt sei.
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