Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Jahresabschluss 2020 sowie Entlastung der Bürgermeisterin  

 
 
17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 13
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 26.01.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:10
Raum: Großer Saal des Kreishauses (C. 1. 08)
Ort: Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz) Mesta Baršc (Lužyca)
SVV/0331/2021 neu Jahresabschluss 2020 sowie Entlastung der Bürgermeisterin
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hapke
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: König, Ute

Frau Taubenek erklärt, dass sie sich bei dieser Vorlage zurück zieht, da sie je nach Ausgang der Abstimmung einen Vor- oder Nachteil hat.

 

Herr Engwicht erläutert die vorgelegte Tischvorlage der Fraktion Gemeinsam für Forst. Diese Änderung möchte er in den Beschlussvorschlag einfließen lassen.

Herr Kostrewa informiert, dass die SPD-Fraktion die Bürgermeisterin uneingeschränkt entlasten möchte. Für andere Vorgehensweisen sieht er keinen Grund.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2020.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) erteilt der Bürgermeisterin der Stadt Forst (Lausitz) entsprechend § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020.

 

Abstimmung zum Antrag der Fraktion Gemeinsam für Forst

 

16/4/4

Damit wird die Änderung in den Beschlussvorschlag aufgenommen und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmung über den Beschlussvorschlag

 

Zu 1.

23/0/1

Damit ist der Beschlussvorschlag zum Jahresabschluss 2020 mehrheitlich angenommen.

 

Zu 2. mit den beschlossenen Änderungen

20/1/3

Damit ist der Beschlussvorschlag zur Entlastung der Bürgermeisterin in der geänderten Form mehrheitlich angenommen.