Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Frau Müller gibt ergänzend zur Beschlussvorlage weitere Erläuterungen.
Frau Beyer, Sylvia bewertet die Erweiterung der Antragsberechtigten als positiv, hat aber Bedenken bei der Terminstellung für das Einreichen der Fördermittelanträge (30. Juni) in Verbindung mit den Ausschussterminen. Der Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport sollte bereits kurz nach Antragsende über die Bewilligung bzw. Vergabe der Fördermittel entscheiden, was aber wegen der Ausschusstermine nicht möglich ist. Auch die anderen Ausschussmitglieder sehen darin ein Problem.
Frau Müller: Die Antragsfrist wurde in der Richtlinie nicht verändert. In den letzten zwei Jahren erfolgte coronabedingt eine Verlängerung bis September. Eine generelle Verlängerung auf dieses Datum ist schwierig. Durch die Vereine werden Veranstaltungen vorfinanziert.
Nach Diskussion der Ausschussmitglieder über verschiedene Fristvarianten schlägt Herr Zuber vor, die Einreichungsfrist zum 30.04. des laufenden Jahres in der Richtlinie festzulegen. Abweichend davon können Anträge im Kalenderjahr 2022 bis 30.06 gestellt werden. Per Beschluss ist eine Verlängerung möglich.
Frau Zimpel ruft zur Abstimmung mit folgender Änderung in der Kulturförderrichtlinie auf: Fördermittelanträge für das laufende Jahr sind im Fachbereich Bildung und Soziales der Stadt Forst (Lausitz) bis 30. April des laufenden Jahres einzureichen.
Abstimmung Stadtverordnete: 5/0/1 Abstimmung Sachkundige Einwohner: 4/0/1 |
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