Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Hundesteuerreform in Forst (Lausitz)  

 
 
13. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales und Sport
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport
Datum: Mo, 21.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:55
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0408/2022 Hundesteuerreform in Forst (Lausitz)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FDP - Fraktion Bearbeiter/-in: Ernst, Silvia

Herr Staudacher: In der Vorlage sind neue Gedanken enthalten. Es wurde aber auch einiges aus der alten Satzung übernommen zwecks Darstellung, welche Hundegruppen steuerbefreit sind bzw. bleiben und welche steuerbegünstigt hinzukommen sollen.

 

Frau Sonntag hat keine Vorstellung vom Volumen. Wie verändern sich die Einnahmen für die Stadt bzw. welche finanzielle Situation ergibt sich daraus? Wie viele Hunde würde es betreffen?

 

Herr Zuber: Nach der Zuständigkeitsordnung ist für dieses Thema und die fachliche bzw. inhaltliche Betrachtung der Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit zuständig. Er vermutet, dass die Vorlage in den Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport eingebracht wurde, weil ein Teil der Einnahmen an Vereine verteilt werden soll.

 

Herr Grund: Es sollten auch „gelistete“ (gefährliche) Hunde angesprochen werden.

 

Herr Jaschan: Jeder Hund und Hundehalter ist individuell. Es fehlt eine Aussage zu Hundehaltern, die in der Öffentlichkeit die Exkremente ihres Hundes nicht entfernen bzw. ihn nicht beherrschen. Er würde eine Erhöhung befürworten.

 

Herr Staudacher erklärt das Problem bei der Eintragung von Listen-Hunden. Der Pkt. 4 der Vorlage beinhaltet die Begleithundeprüfung des VDH. Hundehalter können nach einem Training einen staatlich vorgegebenen Test ablegen, um ihren Hund sinnvoll zu führen. Das Problem der Exkremente ist nicht in der Hundesteuer geregelt.

 

Frau Beier, Kathleen: Der Hundeverein macht nicht das, was er machen sollte. Dies wirkt sich negativ auf das Ablegen der Prüfung aus.

 

Herr Zuber: Nach der Vorlage sollen 50 % der Einnahmen der Hundsteuer den Forster Tierschutzvereinen bzw. Vereinen zugute kommen, die sich für das Wohl der Hunde einsetzen. Welche anderen Vereine sollen es sein und wie ist der Verteilschlüssel? Vielleicht sollte man formulieren, die Einnahmen dem Tierschutz zu geben. Und eine weitere Frage schließt sich an: Ist die Verwendung der Einnahmen beim Tierschutzverein nur für das Hundewohl oder für alle Tiere bzw. generell für die Arbeit gedacht?

 

Frau Sonntag bittet darum, für die Entscheidung Zahlenmaterial zur Verfügung zu stellen.

 

Frau Zimpel: Die Vorlage wird von der FDP-Fraktion zwecks Umformulierung zurückgenommen.