Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Vorsorgliche Aufhebung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB mit der Bezeichnung "Nahversorgungsstandort an der Skurumer Straße" auf der Grundlage des § 1 Abs. 8 BauGB  

 
 
19. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 19
Gremium: Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Datum: Mi, 20.04.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:56
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0414/2022 Vorsorgliche Aufhebung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB mit der Bezeichnung "Nahversorgungsstandort an der Skurumer Straße" auf der Grundlage des § 1 Abs. 8 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Herr Engwicht fragt, ob man die Krise mit einem Beschluss verschärft.

Frau Taubenek informiert, dass die Stadt entscheidet, welche Bebauung an welchen Standort kommen soll.

Frau Korittke informiert weiter, dass der Wille aus 2009 ist und der vorhabenbezogene Bebauungsplan aus dieser Zeit stammt. Der Vorhabenträger hat seine Verpflichtungen nicht eingehalten. Die Verwaltung möchte vorsorglich diesen Beschluss aufgehoben haben, weil sich die Randbedingungen seit 2009 geändert haben.


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt vorsorglich die Aufhebung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Nahversorgungsstandort an der Skurumer Straße“.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan war/ist wie folgt begrenzt:

 

Im Westen: durch die westliche Grenze des Flurstückes 176, Flur 27,

  Gemarkung Forst

Im Norden: durch die nördliche Grenze der Flurstücke

a)      176, Flur 27, Gemarkung Forst

b)      197, 198, Flur 27, Gemarkung Forst (Altbezeichnung 135, Flur 27,
Gemarkung Forst)

c)      131, Flur 27, Gemarkung Forst

Im Osten: durch die östliche Grenze des Flurstückes 131, Flur 27, Gemarkung Forst

Im Süden: durch die nördliche Straßenbegrenzungslinie der Skurumer Straße

 

Der beigefügte Lageplan (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmung:

6/0/3

 

Damit ist die Beschlussvorlage mehrheitlich angenommen.