Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Dr. Jaehn kritisiert die Auffassung der Beschlussvorlage und sehe die Kulturförderrichtlinie als überflüssig und in der freiheitlichen Gesellschaft nicht für angemessen. Herr Dr. Jaehn werde sich bei der Abstimmung enthalten.
Herr Engwicht bezieht sich auf die redaktionelle Änderung und gibt an, den Zuwendungsempfänger soweit wie möglich zu benennen, um diese unterstützen zu können.
Unter 1. Zuwendungszweck möchte Herr Engwicht folgende Anmerkung einfügen:
„Zweck der Zuwendung ist die Förderung kultureller, künsterischer und kulturgeschichtler Projekte und Veranstaltungen. Die Stadt Forst (Lausitz) fördert damit die Entwicklung und Erhaltung kultureller Angebote und Initiativen „in der Stadt Forst (Lausitz)““
So mache man deutlich, dass das Ziel sei, den Zweck kultureller, kulturgeschichtlicher Veranstaltungen und Projekte in der Stadt Forst (Lausitz) zu fördern.
Herr Zuber informiert, dass die letzte Anmerkung bereits geregelt sei. Des Weiteren wurde der Zuwendungsempfänger bereits ausführlich besprochen worden.
Herr Kostrewa stimmt diesem in der Form zu, da dies durchaus eine Interpretationsfrage sei.
Für eine besser Klarheit und Verständlichkeit schlägt Herr Kostrewa vor, unter 3. Zuwendungsempfänger, 3.2. zu ändern:
„Der Zuwendungsberechtigte muss „einen“ Tätigkeitsschwerpunkt in der Stadt Forst (Lausitz) haben.“
Dann könne jemand, der noch nie etwas in der Stadt Forst (Lausitz) gemacht habe, keine Antrag stellen, aber für Vereine, die hier ansässig seien und ihren Schwerpunkt in der Stadt Forst (Lausitz) haben, sei somit klar gestellt.
Herr Zuber gibt an, dass die Verwaltung die Vereine über die Sonderregelungen informieren werde und die Antragsfrist für dieses Jahr, aus Sicht der Verwaltung, verlängere.
Abstimmungergebnis zu der Änderung: 21/0/1
Abstimmung zu der geänderten Beschlussvorlage: 18/0/4
Die geänderte Vorlage ist mehrheitlich angenommen.
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