Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Kulturförderrichtlinie der Stadt Forst (Lausitz)  

 
 
19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 15
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Fr, 06.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 17:30
Raum: Großer Saal des Kreishauses (C. 1. 08)
Ort: Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz) Mesta Baršc (Lužyca)
SVV/0405/2022/1 Kulturförderrichtlinie der Stadt Forst (Lausitz)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Müller, Anett
Federführend:Fachbereich Bildung und Soziales Bearbeiter/-in: Schultz, Silvia

 

Herr Dr. Jaehn kritisiert die Auffassung der Beschlussvorlage und sehe die Kulturförderrichtlinie als überflüssig und in der freiheitlichen Gesellschaft nicht r angemessen. Herr Dr. Jaehn werde sich bei der Abstimmung enthalten.

 

Herr Engwicht bezieht sich auf die redaktionelle Änderung und gibt an, den Zuwendungsempfänger soweit wie möglich zu benennen, um diese unterstützen zu können.

 

Unter 1. Zuwendungszweck chte Herr Engwicht folgende Anmerkung einfügen:

 

Zweck der Zuwendung ist die Förderung kultureller, künsterischer und kulturgeschichtler Projekte und Veranstaltungen. Die Stadt Forst (Lausitz) fördert damit die Entwicklung und Erhaltung kultureller Angebote und Initiativen in der Stadt Forst (Lausitz)“

 

So mache man deutlich, dass das Ziel sei, den Zweck kultureller, kulturgeschichtlicher Veranstaltungen und Projekte in der Stadt Forst (Lausitz) zu fördern.

 

Herr Zuber informiert, dass die letzte Anmerkung bereits geregelt sei.

Des Weiteren wurde der Zuwendungsempfänger bereits ausführlich besprochen worden.

 

Herr Kostrewa stimmt diesem in der Form zu, da dies durchaus eine Interpretationsfrage sei.

 

r eine besser Klarheit und Verständlichkeit schlägt Herr Kostrewa vor, unter 3. Zuwendungsempfänger, 3.2. zu ändern:

 

Der Zuwendungsberechtigte muss einentigkeitsschwerpunkt in der Stadt Forst (Lausitz) haben.

 

Dann nne jemand, der noch nie etwas in der Stadt Forst (Lausitz) gemacht habe, keine Antrag stellen, aber r Vereine, die hier ansässig seien und ihren Schwerpunkt in der Stadt Forst (Lausitz) haben, sei somit klar gestellt.

 

Herr Zuber gibt an, dass die Verwaltung die Vereine über die Sonderregelungen informieren werde und die Antragsfrist für dieses Jahr, aus Sicht der Verwaltung, verlängere.

 


Abstimmungergebnis zu der Änderung: 21/0/1

 

Abstimmung zu der geänderten Beschlussvorlage: 18/0/4

 

Die geänderte Vorlage ist mehrheitlich angenommen.