Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Paeschke konnte der Vorlage entnehmen, dass Flächen im Landschaftsschutzgebiet liegen. Er möchte dargestellt und versichert bekommen, dass auch ein beschleunigtes Verfahren rechtssicher ist. Frau Geisler antwortet, dass das ganze Verfahren auf sieben Seiten chronologisch dargestellt wurde, mit allen Antworten. Die Liste kann allen Stadtverordneten zur Versammlung am 01.07.2022 weitergeleitet werden. Die Fragen des privaten Bürgers wurden zu der Zeit beantwortet. Die Fragen zu dem Anteil in Klein Jamno konnten nicht gleich beantwortet werden, wurden aber geprüft. Aktuell ist es möglich und zulässig, laut dem §13 a Baugesetzbuch die Gebiete im Landschaftsschutzgebiet zu nutzen. Zu allen Gesprächen gibt es Aktennotizen und kann im Büro eingesehen werden.
Herr Paeschke fragt konkret, ob im Nachgang zu dem Beschluss Gefahr gelaufen wird, auf diesen Flächen keine Baugenehmigung zu bekommen. Frau Geisler fasst zusammen, dass rechtlich nichts Gegenteiliges bekannt ist und als Bauland deklariert werden kann.
Herr Kostrewa fragt, warum innerhalb eines halben Jahres die Aussage verändert wurde von „es kann kein Bauland werden“ zu „es kann Bauland werden“. Außerdem möchte er wissen, warum der Antragsteller nicht in die Kosten für das Herstellungsverfahren herangezogen werden kann.
Frau Geisler betont, dass eine Kostenübernahme der Eigentümer vorliegt und nur kleine Bewertungen in den Kostenrahmen der Stadt fallen. Sie informiert, dass im Juni 2021 noch kein konkreter Antrag vorlag und nach konkreter Antragstellung Gespräche stattfinden konnten und auch die positive Bewertung des Ortsbeirates kam.
Herr Engwicht findet, dass die Aussagen nachvollziehbar erläutert wurden. Ihm wäre es wichtig, eine schriftliche Formulierung zu bekommen, dass ein Landschaftsschutzgebiet dort rechtssicher als Bauland deklariert werden kann. Ihm ist es außerdem wichtig, Folgekosten zu vermeiden und alles was noch kommen könnte zu berücksichtigen.
Frau Geisler gibt an, dass es eine Akten- und eine Gesprächsnotiz gibt von dem Gespräch mit der Naturschutzbehörde, die ausgesagt hat, dass für solch ein kleines Gebiet diese Behörde keine Zuständigkeit hat. Sie erklärt, dass bei einer möglichen Beseitigung der Abwassermengen von Regenwasser keine großen baulichen Maßnahmen notwendig sind. Das hat auch Herr Schmidt bestätigt.
Herr Engwicht möchte zusammenfassen, dass Folgekosten entstehen könnten.
Herr Dr. Jaehn findet es erstaunlich, dass bei den Genehmigungen solche Unterschiede gemacht werden und wird sich deshalb der Stimme enthalten.
Frau Geisler wiederholt, dass alle Anträge und Aufträge nach geltendem Recht bearbeitet werden. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes „An der Straße Klein Jamno Nr.“ im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung gemäß § 13 b i.V.m. § 13 a BauGB. Gemäß § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Der in der Anlage befindliche Lageplan (Geltungsbereich) ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis zu dieser Vorlage: 3/0/6 |
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