Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0434/2022  

 
 
Betreff: Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung eines Bebauungsplanes "An der Straße Klein Jamno Nr." im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b i.V.m. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Rennhak
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung Vorberatung
19.05.2022 
12. Sitzung des Ausschusses für Planung    
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
14.06.2022 
20. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses    
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
01.07.2022 
20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zurückgestellt   
Anlagen:
lageplan klein jamno

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes An der Straße Klein Jamno Nr. im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung gemäß § 13 b i.V.m. § 13 a BauGB. Gemäß § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

Der in der Anlage befindliche Lageplan (Geltungsbereich) ist Bestandteil des Beschlusses.


Erläuterungen:

 

Neugefasst durch das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802), in Kraft getreten am 23.06.2021:

 

§ 13 b BauGB Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren

Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 gilt § 13 a entsprechend der Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13 a Absatz 1 Satz 2 von weniger als 10.000 Quadratmetern, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes nach Satz 1 kann nur bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 förmlich eingeleitet werden; der Satzungsbeschluss nach § 10 Absatz 1 ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 zu fassen.

 

Neben verschiedenen Verfahrenserleichterungenr die Aufstellung der Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren (z. B. Entfallen der Umweltprüfung, Erleichterungen bei der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung) ermöglicht es § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Gemeinde, von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes (FNP) abzuweichen, ohne den FNP in einem gesonderten Verfahren ändern oder ergänzen zu müssen. Die Verfahrensvereinfachung beim Bebauungsplan wird mit einer bloßen nachrichtlichen Berichtigung des FNP kombiniert, der FNP wird später im Wege der Berichtigung angepasst bzw. geändert.

 

Die Stadt Forst (Lausitz) hat sich im starken Maße auf innerörtliche Wohnbauentwicklungen konzentriert. Dennoch reichen die bisherigen Maßnahmen nicht aus, um insbesondere auch im Bereich der Ortsteile über ausreichend Bauflächenpotentiale zu verfügen. Der Stadt liegen zahlreiche Nachfragen nach Bauplätzen, z. B. für die Errichtung von Eigenheimen, vor, sowohl im Stadtgebiet als auch in den Ortsteilen.

 

Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes i.S.d. § 4 BauNVO zur vorrangigen (straßenseitigen) Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern, um der Nachfrage nach Baugrundstücken in dem Ortsteil Klein Jamno kurzfristig gerecht zu werden. Das Verfahren wird gemäß § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) durchgeführt.

 

Im Ortsteil Klein Jamno besteht generell, vor allem aber auch seitens der Bewohner bzw. deren Familienangehörigen ein Interesse an Bauland, u. a. um darauf Einfamilienhäuser inklusive Nebengebäuden errichten zu können. Das derzeitige Bauflächenpotential im Ortsteil Klein Jamno ist weitgehend ausgeschöpft.

 

Nun besteht die Möglichkeit, einzelne Außenbereichsflächen als Bauland zu mobilisieren und zeitnah zu entwickeln. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen zur Bebauung des in der Anlage dargestellten Plangebietes geschaffen werden. Bürger aus dem Ortsteil Klein Jamno haben die Stadt Forst (Lausitz) gebeten, Baurecht auf den betreffenden Flächen zu schaffen.

 

Das Plangebiet liegt nahe der Forster Innenstadt und innerhalb des Ortsteiles Klein Jamno. Es grenzt direkt an vorhandene Wohnbebauung (Innenbereich) an. Weiterhin ist eine Anbindung dieser Fläche an die Infrastruktur voraussichtlich mit vertretbarem Aufwand möglich. Der Ansatz der Nachverdichtung und der Vorzug der Innenentwicklung vor einer Entwicklung im Außenbereich sind weitere Gründe für die Aufstellung des Bebauungsplanes.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Straße Klein Jamno Nr.“ ist der in der Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst folgende Flurstücke in der Gemarkung Klein Jamno, Flur 4, Flurstück 125 (teilweise, 127 (teilweise), Flurstück 128 (teilweise), Flurstück 50 (teilweise). Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2.750 m² (ca. 0,275 ha). Da somit schon die Grundstücksfläche weit unter der o. g. maximal zulässigen Grundfläche von 10.000 m² liegt, ist die Aufstellung im beschleunigten Verfahren zulässig.

 

Die betreffenden Flächen im Geltungsbereich sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft enthalten. Östlich und westlich des Plangebietes liegen zusammenhängende Wohnbauflächen (Bereiche der rechtskräftigen Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Klein Jamno (Innenbereichssatzung)).

 

Es handelt sich u. a. aufgrund der vergleichsweise niedrigen bis mittleren Bodenwertzahlen um eine für die Landwirtschaft eher weniger interessante Fläche (zumal die bestehende Landwirtschaftsfläche nur geringfügig um insgesamt ca. 2.500 m² entlang der Straße verkleinert wird).

 

Das Plangebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Wiesen- und Teichgebiet Eulo und Jamno“ (lfd. Nr. Land Brandenburg 2110, Kennzeichnung 4253-601).

 

Der Bebauungsplan kann aufgrund der Plangebietsgröße und der geplanten Nutzung als Wohngebiet im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a BauGB aufgestellt werden. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend.

 

Folgende Verfahrensschritte sollen gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB nicht durchgeführt werden:

 

      Umweltprüfung und -bericht gemäß § 2 Abs. 4 und § 2 a BauGB,

      frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB,

      Monitoring und zusammenfassende Erklärung gemäß § 4 c und § 10 a BauGB.

 

Gemäß § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB , von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. Das Verfahren ist auch zulässig, da durch den Bebauungsplan kein Vorhaben vorbereitet wird, das einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegt.

 

Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB gegeben. Die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird gesondert bekanntgemacht. Auf die öffentliche Auslegung und Beteiligung wird durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz) sowie auf der Internetseite der Stadt Forst (Lausitz) entsprechend hingewiesen.

 

Der Ortsbeirat Klein Jamno wurde gemäß § 46 BbgKVerf beteiligt und befürwortet die geplante Verfahrensweise (Stellungnahme des Ortsbeirates Klein Jamno vom 24.03.2022 liegt dem Fachbereich Stadtentwicklung vor). Der Ortsbeirat wird auch im weiteren Verfahren beteiligt.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine weitere geordnete städtebauliche Entwicklung und die Schaffung von erforderlichen Wohnbauflächen im Ortsteil Klein Jamno geschaffen.

 

Kostenschätzung

Aufstellung eines Bebauungsplanes „An der Straße Klein Jamno Nr.“ im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung gemäß § 13 b i.V.m. § 13 a BauGB:

 

Neben der Erstellung einer Entwurfszeichnung und der Begründung wird u.a. eine grünordnerische Einschätzung erfolgen müssen (Lage im Landschaftsschutzgebiet LSG). Voraussichtliche Kosten: ca. 8.000,00 EUR (Schätzung)

 

Die Aufwendungen für die Durchführung dieses Bebauungsplanverfahrens werden vollumfänglich durch die Stadt Forst (Lausitz) getragen. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt der Stadt eingestellt (Leistung: 51.1.01.100, Sachkonto 52710000, Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen).

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

51.1.01.100 // 52710000

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder vergt (einschließlich Bestellungen)

8.000,00

EUR

110.000,00

EUR

77.750,94

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

Lageplan (Geltungsbereich)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 lageplan klein jamno (3990 KB)