Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Dieser TOP wird nach dem TOP 16 behandelt. Herr Paeschke gibt an, dass in der letzten Zeit einige Einwohner Anmerkungen und Beschwerden hatten und laut seinem Kenntnisstand keine Antworten bekommen haben. Ihm geht es zum Beispiel um Anwohneranfragen aus der Sorauer Straße, die bis jetzt keine rechtlich sichere Antwort bekommen haben. Er sieht sich nicht in der Lage ohne diese Antworten die Beschlussvorlage abzustimmen.
Herr Schmidt antwortet, dass die Beantwortung zu den Schächten stattgefunden hat.
Herr Engwicht stellt klar, dass aus seiner Sicht die rechtlichen Fragen geklärt sind und die Antworten zu den Bürgerfragen noch klar getätigt werden müssen. Er sieht in dieser Frage jedoch keine Einwände über den vorgelegten Beschlussvorschlag abzustimmen.
Herr Schmidt betont, dass alle Anfragen Einzelfallentscheidungen sind. Die Anfragen sind bis jetzt vereinzelt und es kann keine allgemeintaugliche Antwort gegeben werden. Herr Schmidt muss jeden Einzelfall mit harten und weichen Kriterien versehen und einzeln entscheiden. Er möchte keine Lösungen bekanntgeben, die nicht rechtssicher sind.
Herr Paeschke gibt an, dass er nicht damit zufrieden ist, dass die Anfragen der einzelnen Bürger nicht Priorität haben. Er möchte bei Anfragen an die Stadtverordneten auch eine Antwort geben.
Herr Handreck informiert, dass es nur auf Einzelfallentscheidungen hinauslaufen kann. Die Gesetzmäßigkeiten müssen immer geprüft werden und auch die einzelnen Schächte. Kein Anwohner mit einem „dichten“ Schacht wird nicht geduldet. Es muss dann ein weiteres Vorgehen abgesprochen werden.
Herr Dr. Jaehn sagt, dass er kein Abwasserspezialist ist und sich nicht in der Lage sieht, solche Fragen zu beantworten. Er möchte die Zuarbeit und die Rechtssicherheit in der Vorlage haben. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Neufassung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) für die Jahre 2022 bis 2027 entsprechend den Anlagen.
Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis zu der Beschlussvorlage: 7/0/2 |
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