Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Bestätigung der Ausführungsplanung für die Erneuerung der Schmutzwasserableitung und die Außerbetriebnahme der Niederschlagswasserableitung im 1. TA der Muskauer Straße zwischen Skurumer Straße und Weißwasser Straße  

 
 
20. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 16
Gremium: Haupt- und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 14.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:12 - 21:07
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0447/2022 Bestätigung der Ausführungsplanung für die Erneuerung der Schmutzwasserableitung und die Außerbetriebnahme der Niederschlagswasserableitung im 1. TA der Muskauer Straße zwischen Skurumer Straße und Weißwasser Straße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Uwe Schmidt
Federführend:Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) Beteiligt:Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)
Bearbeiter/-in: König, Ute   

Dieser TOP wird nach dem TOP 8 behandelt.

Herr Paeschke kritisiert, dass überall angefangen wird, Schmutzwasser und Niederschlagswasser abzuschaffen.

Nach seinem Stand ist die Zufuhr wichtig, um die Leitungen zu spülen und rein zu halten.

Herr Schmidt antwortet, dass die Kanäle nicht mit Regenwasser gespült werden und die Leitungen nicht ineinander laufen.

Der Niederschlagswasserkanal soll abgeschafft werden und dafür eine Regenwasserversickerung installiert werden.

 

Herr Dr. Jaehn hält den Vorgang für rückschrittlich.

Herr Schmidt erläutert, dass zuerst eine Versickerung angestrebt wird und dieser Vorgang hier gewählt wird, um das Wasser auch bei uns zu halten und nicht abzuführen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung für die Erneuerung der Schmutzwasserableitung und die Außerbetriebnahme der Niederschlagswasserableitung im 1. TA der Muskauer Straße zwischen Skurumer Straße und Weißwasser Straße.

 

Abstimmungsergebnis zu der Beschlussvorlage: 8/1/0